Medienmitteilung
Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen
Nun muss die Schweiz endlich zügig handeln
2006-11-16T14:15:49
Bern (ots) - Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst die
gestern vom Verwaltungsrat des internationalen Arbeitsamtes
einstimmig verabschiedeten Empfehlungen an die Adresse der Schweizer
Regierung, Vertreter/innen von Gewerkschaften besser gegen
missbräuchliche Kündigung zu schützen. Die IAO hat insbesondere dazu
aufgerufen, dass Gewerkschaftsvertreter/innen nach Vorgabe des
Gleichstellungsgesetzes vor missbräuchlicher Kündigung zu schützen
seien. Dort ist die Wiedereinstellung von in der Folge von
Lohngleichheitsauseinandersetzungen missbräuchlich gekündigten
Personen möglich. Genau dies verlangt der SGB auch für
missbräuchlich gekündigte Gewerkschaftsvertreter/innen. Der SGB verlangt von den Schweizer Behörden eine zügige
entsprechende Reform der Gesetzgebung. Er fordert sie auf, sich
nicht länger hinter prozeduralen Fragen zu verstecken. Völkerrecht
bricht Landesrecht. Das Recht, die gewerkschaftlichen Belange im
Betrieb wahrzunehmen, hängt in der Luft, wenn die entsprechenden
Vertreter/innen nicht vor missbräuchlicher Kündigung geschützt sind. Auskünfte: Jean Claude Prince : 079 689 45 84
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100519909
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