Medienmitteilung

Senkung des BVG-Umwandlungssatzes: Bundesratsbückling vor den Lebensversicherern

2006-11-22T11:31:40

Bern (ots) -

Der SGB lehnt eine weitere Senkung des
Umwandlungssatzes im gegenwärtigen Zeitpunkt ab. Die vom Bundesrat 
vorgeschlagene Senkung beruht auf pessimistischen 
Renditeerwartungen, die sich bisher nicht bewahrheitet haben. 
Angesichts der grossen sozialpolitischen Bedeutung des 
Mindestumwandlungssatzes BVG – dieser und der Mindestzinssatz BVG 
sind für die Versicherten die einzigen Garantien für ein 
Mindestleistungsniveau in der obligatorischen beruflichen Vorsorge – 
ist ein überhastetes Vorgehen inakzeptabel.
Wie beim jährlichen Trauerspiel um die Festsetzung des 
Mindestzinssatzes BVG hat auch hier der Bundesrat den Forderungen 
der Lebensversicherer nachgegeben. Diesen geht es jedoch auch mit 
dem heutigen Umwandlungssatz schon blendend – zulasten der 
Versicherten. Eine weitere Senkung lässt sich daher nicht begründen. 
Der Umwandlungssatz ist nicht da, um den Versicherern hohe Renditen 
zu sichern! Dies umso mehr, als bereits die legal quote in eine 
Mindestgewinngarantie für die Versicherer umfunktioniert worden ist –
 statt eine Mindestbeteiligung der Versicherten an den Überschüssen 
der Versicherer sicherzustellen.
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Auskunft:
Colette Nova : Tel. 079-428 05 90

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100520218


Weiterführende Informationen

http://www.sgb.ch/home.htm

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