Medienmitteilung
Senkung des BVG-Umwandlungssatzes:
Bundesratsbückling vor den Lebensversicherern
2006-11-22T11:31:40
Bern (ots) - Der SGB lehnt eine weitere Senkung des
Umwandlungssatzes im gegenwärtigen Zeitpunkt ab. Die vom Bundesrat
vorgeschlagene Senkung beruht auf pessimistischen
Renditeerwartungen, die sich bisher nicht bewahrheitet haben.
Angesichts der grossen sozialpolitischen Bedeutung des
Mindestumwandlungssatzes BVG dieser und der Mindestzinssatz BVG
sind für die Versicherten die einzigen Garantien für ein
Mindestleistungsniveau in der obligatorischen beruflichen Vorsorge
ist ein überhastetes Vorgehen inakzeptabel. Wie beim jährlichen Trauerspiel um die Festsetzung des
Mindestzinssatzes BVG hat auch hier der Bundesrat den Forderungen
der Lebensversicherer nachgegeben. Diesen geht es jedoch auch mit
dem heutigen Umwandlungssatz schon blendend zulasten der
Versicherten. Eine weitere Senkung lässt sich daher nicht begründen.
Der Umwandlungssatz ist nicht da, um den Versicherern hohe Renditen
zu sichern! Dies umso mehr, als bereits die legal quote in eine
Mindestgewinngarantie für die Versicherer umfunktioniert worden ist
statt eine Mindestbeteiligung der Versicherten an den Überschüssen
der Versicherer sicherzustellen. SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND Auskunft:
Colette Nova : Tel. 079-428 05 90
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100520218
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