MedienmitteilungRevision 09 der Militärgesetzgebung / Vernehmlassung: Stellungnahme der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS)2006-12-01T15:10:00Bern (ots) - Gerne nehmen wir zum obgenannten Revisionsentwurf Stellung; wir beschränken uns dabei auf die folgenden Aspekte: Grundsätzliches: Die AUNS weist die vorliegende Revision zurück. Schweizer Milizsoldaten zu Ausbildungsdiensten (WKs) im Ausland und das militärische Personal (Berufskader) zu Auslandeinsätzen zu verpflichten und solche Einsätze auszubauen, ist verfassungs- und neutralitätswidrig. Unsere Milizarmee ist gemäss Art. 58 BV und im Rahmen der immerwährenden, bewaffneten Neutralität eine Verteidigungs- und Schutzarmee im eigenen Land für das eigene Land. Unter dem Vorwand von im eigenen Land angeblich nicht abdeckbaren Ausbildungsbedürfnissen geht es dem VBS unseres Erachtens darum, militärische Auslandeinsätze zu forcieren und die Milizarmee längerfristig zur (im Ausland besser einsetzbaren) Profiarmee umzubauen. Damit soll die Ausland-"Kooperation" - bis hin zur Bündnis-Notwendigkeit - vorangetrieben werden. Die vorliegende Revision ist neben dem im Nationalrat abgelehnten Entwicklungsschritt 08/11 eine weitere Etappe zur massiven Verstärkung von militärischen Auslandeinsätzen und geht damit in eine falsche Richtung. Spezielle Aspekte 1. Die schweizerische Milizarmee muss, abgesehen von spezifischen Bedürfnissen insbesondere der Luftwaffe, im eigenen Land üben, auch wenn dies mit Problemen verbunden ist. Die Armee muss jenen Raum kennen und in jenem Raum üben, wo sie im Ernstfall auch zum Einsatz käme. Es ist Sache des Chefs VBS, der Bevölkerung diese Notwendigkeit klarzumachen. Je mehr die Armee im Ausland ist, desto mehr entfernen sich die Bürger von ihr. 2. Ein Ausland-Obligatorium verstösst gegen das Militärgesetz und gegen Treu und Glauben. In seiner Botschaft vom 27.10.1999 zur Änderung des Militärgesetzes zu Art. 66 Abs. 3 hat der Bundesrat geschrieben: "Die Anmeldung zur Teilnahme an einer solchen Operation bleibt aber selbstverständlich freiwillig." 3. Obligatorische Ausland-WKs sind miliz- und wirtschaftsfeindlich. Eine Ausland-Abwesenheit von mehreren Wochen wäre vor allem für kleine und mittlere Gewerbebetriebe und für Bauernbetriebe schlecht verkraftbar. Weil auch der "Sinn" solcher Einsätze allzu durchsichtig ist, gäbe es Dispensationen zuhauf. 4. Wenn ganze Bataillone ins Ausland gehen müssten, käme es zu beträchtlichen Mehrkosten zulasten der "normalen", in der Schweiz verbleibenden Verbände. 5. Das VBS argumentiert zurecht, die Zeit der "grossen Panzerschlachten" und des Einsatzes von grossen Verbänden sei im Zeitalter neuer Bedrohungsformen vorbei. Dennoch sollen diese Verbände im Ausland üben. Dies ist ein Widerspruch. 6. Obligatorische Ausbildung-WKs im Ausland und militärische Auslandeinsätze sind (nach der Türöffnung für so genannte Friedensförderungs-Einsätze und nach dem Entwicklungsschritt 08/11) weitere Etappen auf dem Irrweg zur EU- und NATO-Anpassung der Schweizer Armee Fazit Das VBS und der Bundesrat müssen jetzt in erster Priorität die Probleme und Ungereimtheiten rund um die Armee XXI (Ausbildung, Überlastung der Instruktoren, Schwerpunktbildung etc.) lösen. Ebenso ist jetzt rasch eine umfassende Bedrohungsanalyse zu erstellen. Auf dieser Basis ist der Auftrag der Armee präzis und mit klarer Schwergewichtsbildung zu formulieren und den politischen Instanzen (Parlament) vorzulegen. In diesem Sinn und nach diesem Anforderungsprofil" ist dann die Armee XXI personell und materiell zu korrigieren und auszurichten. Das Ausland-Obligatorium ist eine weitere Etappe auf dem Irrweg des neutralitätswidrigen und untauglichen Konzeptes "Sicherheit durch Kooperation", das uns in die EU und in die NATO einbindet und sicherheitspolitische Abhängigkeiten schafft. Wir bitten um gebührende Berücksichtigung unserer Stellungnahme und verbleiben mit freundlichen Grüssen. Kontakt: Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) Permalink:
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