Medienmitteilung
SGB: Widersprüchliches Rechtsgutachten zur Unternehmensbesteuerung
2006-12-01T17:37:52
Bern (ots) - Zwei vom Bundesrat in Auftrag gegebene Rechtsgutachten
kommen zum Schluss, dass die von der Parlamentsmehrheit angestrebte
Teilbesteuerung für Dividendeneinkommen nicht verfassungswidrig ist. Die Bundesverfassung schreibt vor, dass alle Steuerpflichtigen
gemäss ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung
der öffentlichen Aufgaben beitragen müssen. Deshalb betonen auch
erwähnten Rechtsgutachten, dass alle Einkommen, unabhängig davon,
welcher Quelle sie entspringen, gleichermassen besteuert werden
müssen. Auch der Lausanner Rechtsprofessor Etienne Grisel bestätigt
diesen Grundsatz, indem er darauf hinweist, dass eine
Teilbesteuerung (Halbierung) der Dividendeneinkommen mittelfristig
zu einer höheren Besteuerung der Lohneinkommen führen muss. Die Gründe, die Professor Etienne Grisel dann trotzdem anführt, um
die Unternehmenssteuerreform als verfassungskonform zu
rechtfertigen, sind nicht haltbar. Sein Vertrauen auf mehr
Wirtschaftswachstum ist reine Spekulation, die behauptete
Doppelbelastung der Kapitaleinkommen entspricht nicht der bisherigen
Rechtsauffassung des Bundesgerichtes. Unternehmungen haben ebenfalls
ihren Beitrag an die öffentlichen Dienste zu leisten. Der SGB wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Einkommen aus
Kapital gleich besteuert werden wie die Erwerbseinkommen. Es ist
nicht einzusehen, weshalb die Aktionärseinkommen zu tieferen Sätzen
besteuert werden sollen als die Lohntüten der Arbeitnehmenden.
Sollte das Parlament die Teilbesteuerung von Dividendeneinkommen
beschliessen, wird der SGB massgeblich zum Referendum gegen die
Unternehmenssteuerreform II beitragen. Auskunft: Daniel Lampart, 079 205 69 11
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100520869
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