Medienmitteilung
Stellungnahme des Verwaltungsrats der Loterie Romande - Verbot der elektronischen Lotteriespender Tactilo
2007-01-30T09:12:00
Lausanne (ots) - Im Verlauf seiner monatlichen Sitzung vom Januar
hat der Verwaltungsrat der Loterie Romande über den Entscheid der
Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) debattiert, welcher die
elektronische Lotterie Tactilo verbietet, und die Reaktionen, welche
dieser Entscheid ausgelöst hat. Einleitend präzisiert der Verwaltungsrat, dass seine Aufgabe darin
besteht, den guten Geschäftsgang der Loterie Romande sicherzustellen,
damit sie auf transparente und verantwortliche Art Gewinne zur
gänzlichen Verteilung an die Gemeinnützigkeit erzielt. In diesem
Sinne liegt ihm daran, folgende Punkte hervorzuheben: - Der Verwaltungsrat unterstützt vollumfänglich alle auf
juristischer Ebene getroffenen Massnahmen, um gegen den Entscheid der
ESBK zu rekurrieren. Zusammengesetzt aus mehreren
Alt-Regierungsräten, betrachtet er diesen Entscheid in erster Linie
als einen politischen Akt. Dies in dem Masse als dass er einen
Anschlag gegen die kantonalen Kompetenzen darstellt und im speziellen
keine Rücksicht auf die Interkantonale Lotterie- und Wettvereinbarung
nimmt, welche von allen Schweizer Kantonen adoptiert wurde (bei den
meisten von ihnen von der legislativen Gewalt) und welche am 1. Juli
2006 in Kraft getreten ist. Diese Vereinbarung setzt neue Organe ein,
welche für Lotteriegeschäfte kompetent sind. Das von der ESBK
ausgelöste Verfahren hätte ihr logischerweise übergeben werden
müssen, wie es die Kantonsregierungen ausdrücklich gefordert haben.
Nun, der undatierte, aber am 9. Januar 2007 zugestellte Entscheid der
ESBK verachtet diese Forderung und äussert sich nicht einmal über
dessen Begründetheit.
- Der Verwaltungsrat erhebt sich gegen die vom Direktor der ESBK
gehaltenen Äusserungen. Dieser hat deklariert dass die einzige
Aufgabe seiner Kommission darin bestehe, das Gesetz respektieren zu
lassen, und dass das Verfahren äusserst korrekt gewesen sei. In
dieser Hinsicht muss man hervorheben dass wenn es darum ginge, das
Gesetz respektieren zu lassen, dieses jemand missachtet haben müsste.
Die Westschweizer Kantone haben die Tactilo ausdrücklich autorisiert,
es wären daher sie und nicht die Loterie Romande, welche das Gesetz
nicht beachtet hätten. Das ist ohne Zweifel der Grund, warum die ESBK
nicht wollte, dass die Kantone als Partei zum Verfahren zugelassen
werden. Es war nötig, das Bundesgericht einzuschalten, damit die ESBK
unter Zwang den Kantonen die Qualität
als Partei eingestand.
- Der Verwaltungsrat stellt angesichts des Verlaufs der Ereignisse
fest, dass die ESBK seit der Eröffnung des Verfahrens einen
Verbotsentscheid vorgesehen hatte. Wenn die Loterie Romande, die
Kantone, die Wiederverteilorgane und die Benefiziare ihre Rechte
nicht reklamiert hätten, wäre der Entscheid schon 2004 gefällt
worden. Ausserdem hat die ESBK ihren Entscheid getroffen, während die
Frage der Teilnahme der Wiederverteilorgane und der Benefiziare am
Verfahren noch nicht entschieden wurde. Und es wurde auch noch nicht
auf die Forderung der Kantone eingegangen, die Untersuchung der
Interkantonalen Lotterie- und Wettkommission zu übertragen. Ebenfalls
hat die ESBK die Stellungnahme der Fachkonferenz der Kantone (FdK)
vom 15. Dezember 2006 ignoriert.
- Der Verwaltungsrat stellt ebenfalls fest, dass die sichtbare
Eile der ESBK auf Kosten der Kantone und der Benefiziare sie aber
nicht daran gehindert hat, die Qualität als Partei dem Schweizer
Casino Verband zuzugestehen. Ein Rekurs gegen diesen Entscheid, über
welchen weder die Loterie Romande noch die Kantone konsultiert
wurden, die dennoch Partei sind, ist vor kurzem deponiert worden.
Eine solche Haltung von Seiten einer vorgeblich unabhängigen
Eidgenössischen Kommission wirft einen grundlegenden Zweifel über
ihre Unparteilichkeit.
- Der Verwaltungsrat streicht schlussendlich heraus, dass der am
9. Januar 2007 zugestellte Entscheid nicht datiert ist. Er ist allein
vom Präsident unterzeichnet und gibt keine Angaben über die
Zusammensetzung der Kommission. Man weiss also nicht, wann der
Entscheid getroffen wurde (wenn es nicht bei der Eröffnung der
"Untersuchung" im 2004 war), ob er anlässlich einer Sitzung getroffen
wurde oder via Zirkular, ob er Einstimmig oder mit Mehrheit getroffen
wurde. Man weiss nicht mehr als dass er die Position des Vertreters
der Kantone am Sitz der ESBK gewesen war.
In Anbetracht des oben Erwähnten geht der Verwaltungsrat der
Loterie Romande davon aus, dass diese Angelegenheit durch die ESBK
tendenziös und parteiisch geführt wurde. Über die juristische
Prozedur hinaus, welche ihren Weg geht, fordert er die Kantone auf,
beim Bundesrat einzugreifen, damit er sich über die Haltung dieser
sich selbst als unabhängig beteuernden Kommission äussert, welche
aber er selbst im Respekt der konstitutionellen Regeln nominiert hat,
im Besonderen jenen welche die kantonale Souveränität garantieren.
Auf operationeller Ebene bekräftigt der Verwaltungsrat seine feste
Absicht, alles zu unternehmen, um die ökonomische Gesundheit und den
Fortbestand der Loterie Romande zu garantieren. Kontakt: Société de la Loterie de la Suisse Romande M. Jean-Pierre Beuret Président Tel.: +41/21/348'13'13 Fax: +41/21/348'14'49 Internet: http://www.loterie.ch
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100001627/100523646
|
|
|