Medienmitteilung
SFA - Alkohol an der Fasnacht: Auch Veranstalter tragen Verantwortung
2007-02-07T08:30:00
Einmal im Jahr verkleiden sich die Fasnächtlerinnen und Fasnächtler
und ziehen bis in die frühen Morgenstunden in den Gassen umher. Im
närrischen Treiben trinken viele auch gerne und reichlich Alkohol.
Die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme
(SFA) empfiehlt einen sorgfältigen Umgang mit Alkohol und weist auf
die Verantwortung der Fasnachtsveranstaltenden hin: Diese können
einiges tun, um Alkoholexzesse und die damit verbundenen negativen
Folgen zu verhindern. An der Fasnacht herrscht eine ausgelassene Stimmung, und der Alkohol
trägt das Seine dazu bei, dass die Menschen für eine Weile
hemmungsloser sind. Ein berauschter Zustand birgt jedoch Gefahren:
Alkoholvergiftungen, Verkehrsunfälle, Gewalttätigkeiten und
ungeschützter Geschlechtsverkehr können negative Auswirkungen
übermässigen Alkoholkonsums sein.
Es ist ratsam, sich an der Fasnacht nicht vom Trinktempo anderer
anstecken zu lassen, sondern seinen Trinkrhythmus selber zu
bestimmen. Damit der Körper genügend Zeit hat, den Alkohol
abzubauen, empfiehlt es sich, langsam zu trinken und zwischendurch
alkoholfreie Getränke zu sich zu nehmen. Nur diese eignen sich
übrigens als Durstlöscher, denn Alkohol entzieht dem Körper
Flüssigkeit. Wer sein Glas zuerst leer trinkt, bevor er sich
nachschenken lässt, hat den Alkoholkonsum besser unter Kontrolle. Im
Strassenverkehr stellt schon wenig Alkohol ein Risiko dar. Dies wird
gerne unterschätzt. Denn wie hoch nach einem Fest der
Blutalkoholwert im Körper ist, ist oft schwierig einzuschätzen. Das
Steuerrad sicher in der Hand hat, wer keinen Alkohol oder nicht mehr
als ein Glas trinkt. Reagieren statt ignorieren
Veranstaltende von Festanlässen können ihrerseits den Gästen eine
sichere Heimkehr ermöglichen, indem sie einen Taxiservice oder
Sammelbusse anbieten. Zudem lohnt es sich für die Unternehmer, in
die Schulung des Ausschankpersonals zu investieren: So weiss das
Personal an der Bar, wie es in heiklen Situationen reagieren kann
und mit angetrunkenen Gästen umgehen soll. Einem Betrunkenen
frühzeitig den Ausschank von Alkohol zu verweigern und ihm
beispielsweise ein Taxi zu rufen, ist besser als das Problem zu
ignorieren. Mit diesen Vorsichtsmassnahmen halten sich Party-
Organisatoren auch an die gesetzlichen Bestimmungen für das
Gastgewerbe in den meisten Kantonen. Zudem können die Veranstalter
für ein vielseitiges Angebot an alkoholfreien Getränken sorgen. Es
muss nicht immer Alkohol sein: Fruchtsäfte, Milchdrinks und
durstlöschende Limonaden sind attraktive Alternativen zu
alkoholischen Getränken. Auskunft:
Janine Messerli, Mediensprecherin SFA, Tel.: 021 321 29 74
E-Mail: jmesserli@sfa-ispa.ch Diese Medienmitteilung finden Sie auch auf der Internetseite der
SFA:
http://www.sfa-ispa.ch/index.php?IDtheme=64&IDcat24visible=1&langue=D
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