Medienmitteilung
Der SGB zur Zusammenlegung von Ausländer- und Flüchtlingskommission
Mindestens zur Hälfte Migrant/innen und weiterhin zuständig für
Integrationskredit
2007-02-08T09:57:45
Bern (ots) - In einem Brief an den Bundesrat hat der SGB klar
gestellt, dass er dessen Entscheid, die Eidgenössische
Ausländerkommission (EKA) und die Flüchtlingskommission auf Anfang
2008 zu fusionieren, angesichts der unterschiedlichen Themen für
falsch hält. In einer fusionierten Kommission drohe die Gefahr, dass
die Integration in den Hintergrund gedrängt werde. Sollte der Bundesrat auf dieser Fusion bestehen, stellt der SGB die
folgenden zwei Forderungen an die Regierung: - Migrant/innen sollen mindestens die Hälfte der Kommission stellen.
Dies in Anlehnung an die bisherige Zusammensetzung der EKA, die rund
zur Hälfte aus MigrantInnen-VertreterInnen bestand. In der
fusionierten Kommission sollen die Migrant/innen nach Ansicht des
Bundesrates jedoch nur mehr einen angemessenen Teil stellen.
Gewährleistet bleiben muss für den SGB ebenso
die Unabhängigkeit der Kommission, deren Informationsrecht und
freies Auftreten nach Aussen.
- Der Integrationskredit soll nach wie vor im Kompetenzbereich der
Kommission bleiben. Vorgesehen ist nämlich, dass er praktisch ganz
unter Verwaltung des Bundesamtes für Migration kommt, die Kommission
soll nur noch in kleinen Bereichen Kompetenzen haben. Die EKA
verfügt jedoch über ein grosses Knowhow und mit ihrer breiten
Abstützung über eine gute Legitimation in diesem Bereich.
Auskünfte:
Vania Alleva: 079. 620 11 14, Ewald Ackermann 031. 377 01 09
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100524257
|
|