Medienmitteilung
Unfallversicherungsgesetz (UVG):
Diese Revision wird nicht geschluckt!
2007-03-14T10:14:48
Bern (ots) - Der Bundesrat behauptet, das
Unfallversicherungsgesetz (UVG) an die Erfordernisse einer modernen
Sozialversicherung anpassen zu wollen. Er schlägt aber das
Gegenteil vor: den Abbau der Versicherungsleistungen (Erhöhung des
Mindestinvaliditätsgrades von 10 auf 20 %, Senkung des
höchstversicherten Verdiensts, Beschränkung
der Versicherungsleistungen bei Grossereignissen). Die
Arbeitnehmenden müssten also bei Berufsunfällen und
Berufskrankheiten ihren Erwerbsausfall vermehrt wieder mittels
Haftpflichtprozessen gegen die Arbeitgeber durchzusetzen versuchen.
Das wäre eine durch nichts zu rechtfertigende Rückkehr in die
Anfänge des Industriezeitalters. Sie würde sowohl den
Arbeitnehmenden wie den Arbeitgebern schaden. Nutzniesser solcher
Leistungssenkungen wären die privaten Unfallversicherer, denn sie
könnten diese Leistungen in Zukunft in Form der lukrativeren
privaten Zusatzversicherung anbieten. Eine solche einseitige
Revision wird der SGB nicht schlucken. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Neuregelung des
höchstversicherten Verdiensts schwächte zudem finanziell die
Arbeitslosenversicherung eine unhaltbare Situation, welche die
Bundesverwaltung in der Vernehmlassungsvorlage glatt unterschlagen
hat. Statt den sozialpolitisch unhaltbaren Forderungen der
Privatassekuranz nachzugeben, hätte der Bundesrat dort aufräumen
müssen: Die Privatversicherer führen eine für die Arbeitgeber und
Arbeitnehmenden obligatorische Sozialversicherung durch gewähren
aber weder diesen noch der Öffentlichkeit auch nur ein Minimum an
Transparenz. Gegenüber den Aufsichtsbehörden geben sie fiktive
Rechnungen ab (welche auf der Rendite von 10-jährigen
Bundesobligationen basieren statt auf der realen Rendite). Die Privatversicherer wollen das ganze Unfallversicherungsgeschäft
schlucken (Privatisierung der Suva) oder doch mindestens der Suva
die Filetstücke (Neuformulierung von Art. 6 UVG) entreissen. Der
SGB findet es unhaltbar, dass Unfälle zur Bereicherung von
Versicherern führen, bei denen mehr als 20 % der Prämien in die
Taschen der Aktionäre und der Bürokratie wandern. Er findet es auch
unhaltbar, dass die Suva die schlechten Risiken mit vielen Unfällen
versichern muss, die Privatassekuranz aber (gesamthaft) das Monopol
auf die guten Risiken hat. Der SGB fordert deshalb, die ganze
Unfallversicherung der Suva zu übertragen. Auskunft: Colette Nova, Tel. 031/377 01 24 oder 079-428 05 90
Beilage (pdf): Die Vernehmlassungsantwort des SGB
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100526993
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