Medienmitteilung
Finanzierung öffentlich-rechtlicher Pensionskassen:
Sinnvolles Mischfinanzierungsmodell bringt langfristige Sicherheit
2007-03-28T15:13:58
Bern (ots) - Der Bundesrat hat mit der Annahme der Empfehlungen der
Expertenkommission den richtigen Entscheid gefällt. Eine volle
Auskapitalisierung aller öffentlich-rechtlicher
Vorsorgeeinrichtungen wäre nämlich mit untragbaren Kosten verbunden
und würde die Vorsorgeleistungen und die Arbeitsbedingungen der
Arbeitnehmenden im öffentlichen Dienst gefährden. Dies gilt umso
mehr, als eine solche volle Auskapitalisierung für die langfristige
finanzielle Sicherheit der betroffenen Pensionskassen gar nicht
nötig ist, wie die Expertenkommission deutlich aufzeigt. Das Fehlen von bundesrechtlichen Leitplanken hat es möglich gemacht,
dass öffentlich-rechtliche Körperschaften in der Vergangenheit mit
ihren Pensionskassen teilweise fahrlässig umgegangen sind. Mit dazu
beigetragen hat die ungenügende Trennung der Funktionen von
Gesetzgeber, Arbeitgeber und Aufsicht. Das vom Bundesrat unterstützte Modell der Expertenkommission dürfte
in der Umsetzung zwar auch teilweise zu Härten führen, bringt aber
Verbesserungen in zahlreichen Punkten, wie: Klare und
versicherungsmathematisch basierte Voraussetzungen für die Führung
von Pensionskassen mit Staatsgarantie, Erfordernis der Sicherung des
langfristigen finanziellen Gleichgewichts, Definition der Tragweite
der Staatsgarantie, volle Parität im obersten Organ analog privat-
rechtliche Pensionskassen, Regelung der Teilliquidation, Stärkung
der Rolle des Pensionskassenexperten und Stärkung der Aufsicht. Der SGB unterstützt dieses Modell und lehnt die volle
Auskapitalisierung von öffentlich-rechtlichen Pensionskassen, wie
durch parlamentarische Vorstösse gefordert, entschieden ab. Auskunft: Colette Nova, Tel. 031 377 01 24
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100528408
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