Medienmitteilung
Der SGB-Vorstand zum Stromversorgungsgesetz -
Kein Referendum gegen das Stromversorgungsgesetz
2007-03-29T10:32:34
Bern (ots) - Der Einsatz des SGB für ein Stromversorgungsgesetz,
das Investitionssicherheit und Versorgungssicherheit zu stabilen
Preisen anstrebt, hat sich gelohnt: Das Parlament hat die
gewerkschaftlichen Hauptforderungen erfüllt. Der SGB verzichtet
deshalb auf ein Referendum und wird ein solches auch nicht
unterstützen. Diesen Beschluss hat der SGB-Vorstand an seiner
jüngsten Sitzung gefasst. Dank dem vom SGB in der Volksabstimmung 2002 durchgesetzten Nein zum
EMG, liegt nun ein gutes Gesetz vor: Es stärkt die öffentlichen
Elektrizitätsverteilunternehmen, verpflichtet diese zu einer
sicheren Versorgung ihrer Kunden mit stabilen Preisen und schafft
eine Nationale Netzgesellschaft in öffentlichem Eigentum für eine
generell hohe Versorgungseffizienz. Die Teilöffnung der ersten
Etappe für Grosskunden ist tragbar und bewirkt keine spekulative
Marktunruhe. Entscheidend ist, dass die allfällige
Vollliberalisierung einer zweiten Etappe dem Referendum unterstellt
wird. Das vom Parlament verabschiedete Gesetz bringt also verglichen mit
dem EMG, das allein auf den Markt ausgerichtet war, viel mehr
Versorgungssicherheit. Auch als Gegner der Strommarktöffnung kann
der SGB deshalb aus folgenden Gründen zustimmen: - Die 100-MWh-Limite ist keine Vollliberalisierung und respektiert
den Volksentscheid.
- Mit der Nationalen Netzgesellschaft, dem Regulator und der
expliziten Versorgungspflicht der Verteilwerke ist die
Versorgungssicherheit optimal gelöst.
- Die Referendumsmöglichkeit vor der 2. Etappe kann die
Grundsatzfrage zur Vollliberalisierung vom Volk in Kenntnis aller
Erfahrungen und abgekoppelt von den Vorteilen im Gesetz entscheiden
lassen.
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND Auskunft:
Rolf Zimmermann, Tel. 031-377 01 21
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100528549
|
|