Medienmitteilung
Migros: Pyrrhus-Sieg der Unia gegen Migros
2007-04-02T17:15:00
Zürich (ots) - Pyrrhus-Sieg der Unia gegen Migros Die Kampagne der Gewerkschaft Unia gegen die Migros geht mit
einem
Pyrrhus-Sieg in die nächste Runde. Die Micarna SA muss ihre neue,
vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bewilligte und von den
Sozialpartnern gutgeheissene, neue Arbeitszeitregelung bis auf
weiteres rückgängig machen, ohne dass in der Sache schon entschieden
worden wäre. (Siehe auch Medienmitteilung vom 19. März 2007.) Der
Migros entstehen durch die nicht legitimierte Kampagne der Unia
erhebliche Schäden. Obwohl 250'000 Angestellte (71%) im Detailhandel
über gar keinen GAV verfügen, greift die Unia erstaunlicherweise
seit Jahren immer nur die Migros an, die den besten
Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Detailhandel hat. Am 15. März 2007 reichte die Unia eine Beschwerde gegen
Arbeitszeitbewilligungen ein, die der Micarna SA in Courtepin/FR
durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) schon für den 1.
Februar 2007 erteilt worden waren. Sie tat dies ohne Legitimation
durch die Angestellten, die sie vorgibt, zu vertreten. Denn die Unia
verfügt über keine nennenswerte Basis in der Fleischbranche. Die
neue Arbeitszeitregelung wurde jedoch mit der dafür nach
Arbeitsgesetz zuständigen Personalkommission unter Berücksichtigung
der Wünsche der Belegschaft festgelegt. Obwohl in der Sache noch
lange nicht entschieden wird, führt die Einsprache der Unia nun
automatisch dazu, dass die neue Personalbedarfs- und die
Personaleinsatzplanung bis auf weiteres nicht angewendet werden
darf. Der Micarna entstehen durch die fragwürdige Beschwerde der
Unia erhebliche Kosten und Wettbewerbsnachteile. Die Unia hat also
einen Pyrrhus-Sieg errungen. Nicht nur haben 250'000 Angestellte
(71%) im Detailhandel immer noch keinen GAV, sondern die Unia ist
auch aus gutem Grund kein Sozialpartner in der Fleischbranche. Die vorläufige Sistierung der Arbeitszeitbewilligungen ist weder
ein
definitiver noch ein inhaltlicher Entscheid. Das Verfahren vor
Bundesverwaltungsgericht wird zeigen, was von der Beschwerde der
Unia zu halten ist. Zürich, 2. April 2007 Weitere Informationen:
Urs Peter Naef, Mediensprecher Migros, Tel. 044 277 20 66
E-Mail: urs-peter.naef@mgb.ch
Permalink:
![](/api/qr.htx?url=https%3A%2F%2Fwww.presseportal.ch%2Fde%2Fpm%2F100000968%2F100528925)
https://www.presseportal.ch/de/pm/100000968/100528925
|
|