MedienmitteilungAnwaltshonorare: Widersprüchliche Forderungen von Konsumenten und Wettbewerbskommission2007-06-01T10:00:00Bern (ots) - Während Konsumentenorganisationen eine verbesserte Transparenz der Anwaltshonorare fordern, hält das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) die seit Jahrzehnten üblichen Honorarempfehlungen der kantonalen Anwaltsverbände für unzulässig. Um Bussen gegen ihre Mitglieder abzuwenden, sehen sich die kantonalen Verbände nun gezwungen, auf Honorarempfehlungen zu verzichten. Der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) will sich bei den Wettbewerbsbehörden um eine Lösung bemühen, welche die von den Klienten gewünschte Transparenz weiterhin sicherstellt. Erst im April forderte die welsche Konsumentenvereinigung "Fédération Romande des Consommateurs" in ihrer Publikation "J'achète mieux" eine Verbesserung der Honorartransparenz bei den Anwälten. Diesem Anliegen läuft die jüngste Forderung des Sekretariats der WEKO diametral entgegen. Das Sekretariat befürchtet eine Einschränkung des Preis-Wettbewerbs unter den Anwaltskanzleien und verlangt, dass die Richtschnur der unverbindlichen Honorarempfehlungen inskünftig wegfallen muss. Entscheidung der Kantonalverbände wider Willen Um das Risiko hoher kartellgesetzlicher Bussen durch die WEKO auszuschliessen, blieb den kantonalen Anwaltsverbänden nichts anderes übrig, als dieser Forderung nachzukommen. Sie bedauern diesen Schritt jedoch sehr und heben die Honorarempfehlungen nur wider Willen auf - denn diese entsprechen einem Bedürfnis der Klienten. Nach Ansicht des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV) verstossen diese Empfehlungen auch nicht gegen das Kartellgesetz. Gespräche zwischen SAV und WEKO Der SAV will sich nicht mit dieser unbefriedigenden Situation zufrieden geben: "Die Honorarempfehlungen dienen nicht den Interessen der Anwälte, sondern den Klienten. Wir werden deshalb direkt mit der WEKO Gespräche aufnehmen und versuchen, eine im Interesse der Transparenz liegende Lösung anzustreben" verspricht Prof. Dr. Alain Bruno Lévy, Präsident des Schweizerischen Anwaltsverbandes. Lévy ist zuversichtlich, dass den Anliegen der Klienten in absehbarer Zukunft Rechnung getragen werden kann. Transparenz bei den Anwaltshonoraren: Gestern und heute Kantonale Anwaltsverbände haben in der Schweiz seit Jahrzehnten Empfehlungen veröffentlicht, welche Rechtssuchenden ein Bild über die angemessene Höhe von Anwaltshonoraren vermitteln. Bei der Revision des Kartellgesetzes 1996 liess der Schweizerische Anwaltsverband diese Praxis der Kantonalverbände durch die Wettbewerbskommission überprüfen. Die Wettbewerbskommission erteilte 1997 grünes Licht für die Fortführung unverbindlicher Honorarempfehlungen. Als mit der Revision des Kartellgesetzes im Jahr 2004 hohe Bussen eingeführt wurden, legten verschiedene kantonale Anwaltsverbände ihre Honorarempfehlungen - die für die Mitglieder keine bindende Wirkung haben - den Wettbewerbsbehörden erneut zur Prüfung vor. Was im Jahre 1997 noch als zulässig beurteilt wurde, fand nun vor dem Sekretariat der Wettbewerbskommission keine Zustimmung mehr. Nach Meinung des Sekretariats beschränken die unverbindlichen Honorarempfehlungen den Wettbewerb unter den Anwälten. Jene Kantonalverbände, welche nach wie vor unverbindliche Honorarempfehlungen publizierten, forderte das WEKO-Sekretariat Anfang März 2007 auf, diese per 31. Mai 2007 aufzuheben. Mit der Aufhebung dieser Empfehlungen haben die kantonalen Anwaltsverbände dieser Forderung Folge geleistet. Kontakt: Dr. Michael Hüppi Permalink:
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