MedienmitteilungBerufsbildungsfonds Gebäudetechnik: Allgemeinverbindlicherklärung per 1. Juni 20072007-06-04T12:15:00Zürich (ots) - Auf Antrag des Schweizerisch-Liechtensteinischen Gebäudetechnikverbandes (suissetec) hat der Bundesrat den Berufsbildungsfonds suissetec (BBF) per 1. Juni 2007 für allgemeinverbindlich erklärt. Durch diese Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) sind nun alle Betriebe der Gebäudetechnikbranchen (Planung, Installation, Unterhalt, Handel und Herstellung der Branchen Heizung, Lüftung/Klima, Sanitär, Spenglerei) in der gesamten Schweiz zu Beiträgen für die Berufsbildung verpflichtet. Der Berufsbildungsfonds nach Art. 60 des Berufsbildungsgesetzes dient der Finanzierung von nationalen Aufgaben im Bereich der beruflichen Grundbildung. suissetec erbringt gemeinwirtschaftliche Leistungen im Bildungsbereich, die der ganzen Branche zugute kommen. suissetec als Branchenverband sorgt unter anderem dafür, dass der Nachwuchs an qualifizierten Berufsleuten gesichert ist und diese den Bedürfnissen der Branche entsprechend ausgebildet werden. Der BBF sorgt nun für eine solidarische Lastenverteilung der Kosten der Berufsbildung, indem auch Nichtmitglieder in die Verantwortung genommen werden. Beiträge sind zu entrichten für Mitarbeiter mit einer branchentypischen beruflichen Grundbildung sowie für angelernte und ungelernte Personen, die auf dem Gebiet dieser Berufe arbeiten. Für Lernende (Lehrlinge) und kaufmännisch-administratives Personal müssen keine Beiträge bezahlt werden. Die wichtigsten Informationen zum neuen BBF sind abrufbar unter www.suissetec.ch/de/bbf.asp Kontakt: Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband (suissetec) Permalink:
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