Medienmitteilung
SFA - Die SFA engagiert sich für wirksamen Jugendschutz
2007-06-12T08:30:00
Gemäss einer Befragung der SFA erhält ein Drittel der 15-Jährigen in
der Schweiz alkoholische Getränke in Läden oder Restaurants. Das
Problem: An diese Altersgruppe dürfte überhaupt kein Alkohol
abgegeben werden. Die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen ist im
Rahmen einer wirksamen Alkoholprävention von grosser Bedeutung, und
die kantonalen Fachstellen leisten hier schon wichtige Arbeit. Die
Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme
(SFA) stellt nun ein Set von Informationsmaterialien zur Verfügung,
das bei der Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen hilft. Der Anteil der 15-Jährigen, die Zugang zu Alkohol haben, ist hoch:
Ein Drittel der 15-Jährigen erhält alkoholische Getränke in Läden,
Supermärkten, Bars und Restaurants. Das ist das Resultat der
Schülerbefragung HBSC von 2006, welche die SFA alle vier Jahre bei
11- bis 16-jährigen Schülerinnen und Schülern in der Schweiz
durchführt. Es zeigt, dass der Jugendschutz verbessert werden muss. Bier und Wein darf nicht an unter 16-Jährige abgegeben werden,
gebrannte Wasser (Spirituosen, Liköre, Aperitife und Alkopops) nicht
an unter 18-Jährige. So steht es in der Lebensmittelverordnung des
Bundes. Der Kanton Tessin verbietet die Abgabe aller Alkoholika an
unter 18-Jährige. Es liegt in der Verantwortung der Erwachsenen,
Kinder und Jugendliche vor den Risiken des Alkoholkonsums zu
schützen. Werden die Bestimmungen zum Jugendschutz nicht
eingehalten, riskieren Verkäufer oder Geschäftsbesitzerin eine
Geldbusse oder ein Strafverfahren. Die Umsetzung des Jugendschutzes
ist in der Praxis oft nicht einfach: Zeitdruck an der Kasse, Angst
vor unangenehmen Auseinandersetzungen mit der Kundschaft oder
mangelnde Unterstützung und Schulung durch die Geschäftsleitung
erschweren manchmal eine konsequente Haltung an der Verkaufsstelle.
Viele kantonale Präventionsfachstellen führen deshalb Schulungen für
Geschäftsbesitzer und ihr Personal durch. Testkäufe mit Jugendlichen
zeigen aber, dass die Vorschriften zum Jugendschutz noch immer
ungenügend eingehalten werden. Leitfaden für Festveranstaltende, Hinweisschild für Verkaufsstellen
Die kantonalen Fachstellen leisten in Sachen Jugendschutz wichtige
Aufklärungs- und Präventionsarbeit. Um die Kantone in ihrer
Tätigkeit zu unterstützen, stellt die SFA ein Set von Hilfsmitteln
kostenlos zur Verfügung. Sie können teilweise direkt von der
Homepage heruntergeladen werden (siehe untenstehender Link). Zum Set
gehören ein Hinweisschild und Kleber für die Verkaufs- und
Ausschankstellen (neu und modern gestaltet). Sie weisen auf die
geltenden Mindestabgabealter hin und sollten in Bars, Restaurants
und Geschäften gut sichtbar angebracht werden. Der Leitfaden für
Festveranstaltende enthält Tipps, wie die Verantwortlichen den
Jugendschutz umsetzen können. Das Faltblatt "Sorry, aber du bist zu
jung" informiert das Verkaufs- und Bedienungspersonal, wie es
Jugendliche auf die gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam machen
kann. Wer Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Jugendschutz
sucht, findet die Informationen im FAQ-Dokument. Auskunft:
Janine Messerli, Mediensprecherin SFA, Tel.: 021 321 29 74
E-Mail: jmesserli@sfa-ispa.ch Diese Medienmitteilung sowie das Material zum Herunterladen finden
Sie auf der Internetseite der SFA:
http://www.sfa-ispa.ch/index.php?IDtheme=64&IDcat24visible=1&langue=D
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100000980/100535845
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