Medienmitteilung
Finanzierung öffentlich-rechtlicher Pensionskassen -
Bundesrat schickt gefährlichen und teuren Nonsens in die Vernehmlassung
2007-06-27T14:54:28
Bern (ots) - Der Bundesrat hat heute bei seinem Vorschlag für die
Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen eine absurde
Kehrtwende vollzogen: Im März 2007 hatte er beschlossen, den
einstimmigen Empfehlungen einer Expertenkommission und der
eidgenössischen BVG- Kommission zu folgen. Der vom EDI
auszuarbeitende Gesetzesentwurf sollte es, wie von beiden
Kommissionen empfohlen, öffentlich- rechtlichen Pensionskassen mit
Staatsgarantie gestatten, unter gewissen (strengen) Auflagen
weiterhin und auf Dauer teilkapitalisiert zu bleiben. So teilte der
Bundesrat den Medien (1) am 28.3.2007 mit: Eine vollständige
Ausfinanzierung von heute nur teilkapitalisierten
öf-fentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen würde für gewisse
öffentlich-rechtliche Körperschaften eine nicht tragbare finanzielle
Mehrbelastung bedeuten. Für öffentlich-rechtliche
Vorsorgeeinrichtungen drängt sich somit die Finanzierungsvariante
Einhaltung eines differenzierten Deckungsgrades auf. Nur diese
Finanzierung vermag eine gewisse Sicherheit in Bezug auf die
finanzielle Entwicklung zu moderaten Kosten zu bieten. Heute hat der Bundesrat jedoch beschlossen, den betroffenen
öffentlich-rechtlichen Körperschaften und ihren Arbeitnehmenden
diese nicht tragbare finanzielle Mehrbelastung aufzuladen. Er will
eine abgeänderte Fassung des Expertenmodells in Empfehlung geben,
die zwar vom differenzierten Deckungsgrad ausgeht, aber trotzdem
eine volle Auskapitalisierung innert 30 Jahren verlangt. Die volle Auskapitalisierung innert 30 Jahren würde jährliche Kosten
von einer Milliarde pro Jahr verursachen. Kosten, die von den
betroffenen Kantonen, Gemeinden und deren Arbeitnehmenden
aufgebracht werden müssten. Dies, obwohl eine volle
Auskapitalisierung gar nicht nötig ist, weil das Expertenmodell
mindestens gleich hohe, wenn nicht sogar höhere finanzielle
Sicherheit als die volle Auskapitalisierung bringt. Denn ein
Deckungsgrad von 100 Prozent genügt bekanntlich nicht für eine
einigermassen sichere und rentable Anlagepolitik. Die vollständige
Ausfinanzierung, wie vom Bundesrat beschlossen, bringt also nur
Scheinsicherheit. Bei einem Börsencrash im dümmsten Moment, wie in
der Vergangenheit leider geschehen, würde die mit grossen Opfern von
Steuerzahlern und Arbeitnehmenden erbrachten Milliarden sich in Luft
auflösen und die ausfinanzierten Pensionskassen gleich wieder in
Unterdeckung fallen. Um in der Optik einer Ausfinanzierung genügend
Sicherheit zu erreichen, wären zusätzlich Wertschwankungsreserven
von ca. 15 Prozent des Deckungskapitals nötig. Die wirklichen Kosten
wären also weit höher als 1 Milliarde Franken pro Jahr. Das
verschweigt der Bundesrat. Eine Begründung für seinen Sinneswandel hat der Bundesrat nicht
gegeben. Aus fachlicher Sicht ist zudem festzuhalten, dass sich das
Modell Einhaltung eines differenzierten Deckungsgrades und die
volle Ausfinanzierung konzeptionell widersprechen. Wenn man die
volle Ausfinanzierung will, dann braucht es die komplexen und auf
die dauerhafte Einhaltung eines differenzierten Deckungsgrades
ausgerichteten Gesetzesänderungen gemäss Expertenmodell gar nicht.
Was der Bundesrat heute in die Vernehmlassung geschickt hat, ist
also Nonsens. Allerdings ein teurer und gefährlicher. SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND Auskunft: Colette Nova, Tel. 031 377 01 24 und 079 428 05 90 (1): Bericht der Expertenkommission und Medienmitteilung:
http://www.bsv.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/01433/01435
/index.html?lang=de&msg-id=11732
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100537415
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