Medienmitteilung
2 Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubes -
Mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf dank den
Gesamtarbeitsverträgen
2007-06-28T10:09:52
Bern (ots) - Seit dem 1. Juli 2005 gilt der neue Erwerbsersatz
bei
Mutterschaft. Das Gesetz garantiert erwerbstätigen Müttern einen zu
80 % entschädigten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen. Auf der Ebene
der Vertragspolitik sind allerdings wie der SGB rückblickend
feststellt - in den letzten zwei Jahren einige Fortschritte erzielt
worden. Eine Mehrzahl der Gesamtarbeitsverträge (GAV) gewährt heute 16
Wochen Mutterschaftsurlaub. Verbreitet ist ebenso der volle
Lohnersatz. Gar attraktive 18 Wochen Mutterschaftsurlaub gewähren
elvetino, Basler Pharma, Cilag, Zuckerfabriken, Magro und Philip
Morris (5 Monate, davon 1 Monat vor der Geburt). Weiterhin ungelöst
ist die Regelung des Mutterschaftsurlaubs im GAV des
Coiffeurgewerbes. Beim Vaterschaftsurlaub ist der Durchbruch gelungen. Seit dem
1.7.05
bieten verschiedene GAV Vätern bei der Geburt ihrer Kinder einige
Tage Vaterschaftsurlaub. Neu einen zweiwöchigen Urlaub kennen
Migros, Swisscom und Comit, eine Woche bezahlen Magro sowie die
Transportunternehmen SBB und aare Seeland. Die Maschinenindustrie
MEM empfiehlt eine Woche. Tageweise Verbesserungen, teilweise auch
bei Adoptionen, gibt es in weiteren Verträgen, so bei Nestlé
Konolfingen (2 Tage), Uhren (3-4 Tage), Second oeuvre romand,
Holzbau, Télégenève (3 Tage, auch bei Adoption). Bei Adoption
beträgt der Vaterschaftsurlaub bei der Swisscom 1 Woche und beim
Uhren-GAV 10 Wochen. Weitere Verbesserungen nötig Bei den diesbezüglich bereits früher fortschrittlichen
öffentlichen
Arbeitgebern hat sich wenig geändert. Aufgrund der Fortschritte in
der Privatwirtschaft beim Vaterschaftsurlaub sind die Verwaltungen
etwas in Rückstand geraten. Einzelne Kantone haben in den letzten
Jahren einen bezahlten Vaterschaftsurlaub eingeführt, so etwa Basel-
Stadt (2005) und Wallis (2007) je eine Woche. Fortschrittlich ist
weiterhin die Stadtverwaltung Bern mit drei Wochen. Das gesetzliche Minimum von heute 14 Wochen Mutterschaftsurlaub
liegt weit hinter dem europäischen Durchschnitt zurück. Der SGB
fordert deshalb: - den Ausbau auf mindestens 16 Wochen für alle berufstätigen Mütter;
- einen mehrwöchigen (bezahlten) Vaterschaftsurlaub; dieser soll es
Vätern ermöglichen, bereits ab der Geburt einen Beitrag für eine
neue Rollenverteilung zu leisten. Aufgrund der Einsparungen durch das neue Erwerbsersatzgesetz haben
die Arbeitgeber weiterhin finanzielle Spielräume, um die
Rahmenbedingungen für Eltern im Erwerbsleben zu verbessern. Anfänge
sind gemacht, weitere Schritte sind notwendig. Auskünfte: Natalie Imboden 031. 377 01 17, Ewald Ackermann 031. 377
01 09 Weitergehende Infos: - Vertrags- und Lohnverhandlungen 2005/2006. Eine Übersicht aus dem
Bereich der SGB-Gewerkschaften, SGB-DOK, Nr. 86, Ewald Ackermann,
März 2006
- Vertrags- und Lohnverhandlungen 2006 / 2007. Eine Übersicht aus
dem Bereich der SGB-Gewerkschaften Von Ewald Ackermann, SGB-Dossier
Nr. 46, März 2007.
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100537510
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