MedienmitteilungFachanwalt SAV: Spezialisierung im Anwaltsberuf2007-08-28T10:30:00Bern (ots) - Die Schweizer Anwälte schaffen einen neuen Qualitätsstandard: Am Donnerstag erhalten die ersten Rechtsanwälte ihr Diplom "Fachanwalt SAV", "Fachanwältin SAV" verliehen. Der Titel garantiert für spezifisch ausgebildete, erfahrene und zertifizierte Rechtsspezialisten. Mit der Einführung reagiert der Schweizerische Anwaltsverband auf die grosse Kundennachfrage sowie den veränderten Rechtsberatungsmarkt. "Je länger je mehr ist es ausgeschlossen, dass ein Anwalt, eine Anwältin alle Rechtsgebiete beherrschen kann", analysierte der Präsident des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV) Ernst Staehelin die Situation. Deshalb hat der Verband vergangenes Jahr in Zusammenarbeit mit den Universitäten eine Weiterbildung lanciert, die zum neuen Titel "Fachanwalt SAV" oder "Fachanwältin SAV" führt. Universitäten und SAV ziehen positive Bilanz In den nächsten Tagen erhalten die ersten Anwältinnen und Anwälte den Titel im Arbeitsrecht oder Erbrecht verliehen, Bau- und Immobilienrecht folgen im Herbst. Die Bilanz aller Beteiligter anlässlich der Medienkonferenz heute Dienstag fiel positiv aus: Verbandsvertreter, zukünftige Fachanwälte sowie die Universitäten, vertreten durch Rechtsprofessor Peter Breitschmid, Ordinarius an der Universität Zürich, legten je aus eigener Optik dar, warum der neue Schritt als gelungen bezeichnet werden kann. Nur logisch deshalb, dass es nächstes Jahr bereits Fachanwälte für weitere Bereiche (Familienrecht sowie Haftpflicht- und Versicherungsrecht) geben wird und die Einführung zusätzlicher Spezialisierungen in Diskussion ist. Fachanwälte entsprechen Kundenbedürfnis Auch die Rechtsuchenden dürften die neuen Fachanwälte begrüssen. Eine vom SAV in Auftrag gegebene Link-Umfrage vom Oktober 2001 hatte gezeigt: Rund zwei Drittel der potentiellen Klientinnen und Klienten wollen einen Spezialisten. "Spezialkenntnisse stehen zuoberst auf der Prioritätenliste, wenn es um die Anforderungen an einen Anwalt geht", erklärte Ernst Staehelin. Bisher mussten sich Rechtssuchende auf die Selbstdeklaration der Anwälte verlassen - diese genüge, so Ernst Staehelin, dem Klienten heute aber nicht mehr. Banken und Versicherungen als Konkurrenz Der veränderte Rechtsberatungsmarkt ist ein weiterer Grund für die Einführung des Fachanwalts. Dritte wie Banken, Versicherungen und Treuhandgesellschaften bieten immer mehr anwaltliche Dienstleistungen an. Deswegen bildeten sich immer häufiger grössere Kanzleien - für kleine werde es schwer, sich im Markt zu behaupten. Viele Rechtssuchende wünschen sich aber kleinere Kanzleien, so SAV-Präsident Staehelin. Diese erhalten neu die Gelegenheit sich durch spezialisierte Beratung zu profilieren. Fachanwalt im Ausland ein Erfolg In vielen europäischen Ländern wie Deutschland oder Frankreich gibt es den Fachanwalt bereits seit einigen Jahren. In der Schweiz wurde ein eigenes Konzept entwickelt, das auf einer Mischung aus Praxis und Theorie basiert. Wie der an der Medienkonferenz anwesende Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Hartmut Kilger, erklärte, hat sich diese Formel etabliert: "Das System der Fachanwaltsausbildung wird in Deutschland von allen Beteiligten als Erfolg angesehen." Über zwei Drittel der Bürger und Unternehmer bevorzugten einen Anwalt für bestimmte Rechtsgebiete - Fachwissen ist neben persönlicher Überzeugungskraft das wichtigste Kriterium bei der Anwaltswahl. Diese Medienmitteilung sowie weitere Dokumente und Bilder sind zum Download verfügbar unter: http://www.fachanwalt-sav.ch Anwälte drücken die Schulbank Arbeitsrecht und Erbrecht: In diesen beiden Rechtsgebieten haben sich die 43 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu Fachanwälten SAV ausbilden lassen. Die ersten berufsbegleitenden Ausbildungslehrgänge hatte der Schweizerische Anwaltsverband vergangenes Jahr in Zusammenarbeit mit den Universitäten Bern, Basel, Fribourg, Luzern, St. Gallen und Zürich ins Leben gerufen. Nur wer über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt verfügt und eine überdurchschnittliche Tätigkeit im Fachgebiet nachweisen kann, wird zum Kurs zugelassen. Die Kurse sind stark praxisbezogen. "Es gab im Kurs keine rein wissenschaftlichen Vorlesungen. Wissen und Können wurde vorwiegend in Form von Falllösungen und Diskussionen erarbeitet", bestätigt Kursteilnehmer Georges Chanson, der sich fortan "Fachanwalt SAV Arbeitsrecht" nennen darf. Die 300 Stunden Kursdauer und Vorbereitungszeit werden berufsbegleitend absolviert - eine grosse Belastung für viele Teilnehmende. Erst wer den Spezialisierungskurs absolviert, eine schriftliche Prüfung und zugleich ein Fachgespräch besteht, darf sich "Fachanwalt SAV" nennen. Nicht alle Kandidaten haben diese hohe Hürde genommen. Strenge Auflagen gelten auch für die erfolgreichen Absolventen: Sie verpflichten sich zur jährlichen Weiterbildung. "Andernfalls wird dem Fachanwalt die Erlaubnis, den Titel zu tragen, entzogen", ergänzt Mirko Ros, Leiter des Projekts Fachanwalt SAV. Kontakt: Dr. Mirko Ros Permalink:
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