Medienmitteilung

Fachanwalt SAV: Spezialisierung im Anwaltsberuf

2007-08-28T10:30:00

Bern (ots) -

Die Schweizer Anwälte schaffen einen neuen
Qualitätsstandard: Am Donnerstag erhalten die ersten Rechtsanwälte
ihr Diplom "Fachanwalt SAV", "Fachanwältin SAV" verliehen. Der Titel
garantiert für spezifisch ausgebildete, erfahrene und zertifizierte
Rechtsspezialisten. Mit der Einführung reagiert der Schweizerische
Anwaltsverband auf die grosse Kundennachfrage sowie den veränderten
Rechtsberatungsmarkt.
"Je länger je mehr ist es ausgeschlossen, dass ein Anwalt, eine
Anwältin alle Rechtsgebiete beherrschen kann", analysierte der
Präsident des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV) Ernst Staehelin
die Situation. Deshalb hat der Verband vergangenes Jahr in
Zusammenarbeit mit den Universitäten eine Weiterbildung lanciert, die
zum neuen Titel "Fachanwalt SAV" oder "Fachanwältin SAV" führt.
Universitäten und SAV ziehen positive Bilanz
In den nächsten Tagen erhalten die ersten Anwältinnen und Anwälte
den Titel im Arbeitsrecht oder Erbrecht verliehen, Bau- und
Immobilienrecht folgen im Herbst. Die Bilanz aller Beteiligter
anlässlich der Medienkonferenz heute Dienstag fiel positiv aus:
Verbandsvertreter, zukünftige Fachanwälte sowie die Universitäten,
vertreten durch Rechtsprofessor Peter Breitschmid, Ordinarius an der
Universität Zürich, legten je aus eigener Optik dar, warum der neue
Schritt als gelungen bezeichnet werden kann. Nur logisch deshalb,
dass es nächstes Jahr bereits Fachanwälte für weitere Bereiche
(Familienrecht sowie Haftpflicht- und Versicherungsrecht) geben wird
und die Einführung zusätzlicher Spezialisierungen in Diskussion ist.
Fachanwälte entsprechen Kundenbedürfnis
Auch die Rechtsuchenden dürften die neuen Fachanwälte begrüssen.
Eine vom SAV in Auftrag gegebene Link-Umfrage vom Oktober 2001 hatte
gezeigt: Rund zwei Drittel der potentiellen Klientinnen und Klienten
wollen einen Spezialisten. "Spezialkenntnisse stehen zuoberst auf der
Prioritätenliste, wenn es um die Anforderungen an einen Anwalt geht",
erklärte Ernst Staehelin. Bisher mussten sich Rechtssuchende auf die
Selbstdeklaration der Anwälte verlassen - diese genüge, so Ernst
Staehelin, dem Klienten heute aber nicht mehr.
Banken und Versicherungen als Konkurrenz
Der veränderte Rechtsberatungsmarkt ist ein weiterer Grund für die
Einführung des Fachanwalts. Dritte wie Banken, Versicherungen und
Treuhandgesellschaften bieten immer mehr anwaltliche Dienstleistungen
an. Deswegen bildeten sich immer häufiger grössere Kanzleien - für
kleine werde es schwer, sich im Markt zu behaupten. Viele
Rechtssuchende wünschen sich aber kleinere Kanzleien, so
SAV-Präsident Staehelin. Diese erhalten neu die Gelegenheit sich
durch spezialisierte Beratung zu profilieren.
Fachanwalt im Ausland ein Erfolg
In vielen europäischen Ländern wie Deutschland oder Frankreich
gibt es den Fachanwalt bereits seit einigen Jahren. In der Schweiz
wurde ein eigenes Konzept entwickelt, das auf einer Mischung aus
Praxis und Theorie basiert. Wie der an der Medienkonferenz anwesende
Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Hartmut Kilger, erklärte, hat
sich diese Formel etabliert: "Das System der Fachanwaltsausbildung
wird in Deutschland von allen Beteiligten als Erfolg angesehen." Über
zwei Drittel der Bürger und Unternehmer bevorzugten einen Anwalt für
bestimmte Rechtsgebiete - Fachwissen ist neben persönlicher
Überzeugungskraft das wichtigste Kriterium bei der Anwaltswahl. Diese
Medienmitteilung sowie weitere Dokumente und Bilder sind zum Download
verfügbar unter: http://www.fachanwalt-sav.ch
Anwälte drücken die Schulbank
Arbeitsrecht und Erbrecht: In diesen beiden Rechtsgebieten haben
sich die 43 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu Fachanwälten SAV
ausbilden lassen. Die ersten berufsbegleitenden Ausbildungslehrgänge
hatte der Schweizerische Anwaltsverband vergangenes Jahr in
Zusammenarbeit mit den Universitäten Bern, Basel, Fribourg, Luzern,
St. Gallen und Zürich ins Leben gerufen. Nur wer über mindestens 5
Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt verfügt und eine
überdurchschnittliche Tätigkeit im Fachgebiet nachweisen kann, wird
zum Kurs zugelassen.
Die Kurse sind stark praxisbezogen. "Es gab im
Kurs keine rein wissenschaftlichen Vorlesungen. Wissen und Können
wurde vorwiegend in Form von Falllösungen und Diskussionen
erarbeitet", bestätigt Kursteilnehmer Georges Chanson, der sich
fortan "Fachanwalt SAV Arbeitsrecht" nennen darf. Die 300 Stunden
Kursdauer und Vorbereitungszeit werden berufsbegleitend absolviert -
eine grosse Belastung für viele Teilnehmende. Erst wer den
Spezialisierungskurs absolviert, eine schriftliche Prüfung und
zugleich ein Fachgespräch besteht, darf sich "Fachanwalt SAV" nennen.
Nicht alle Kandidaten haben diese hohe Hürde genommen. Strenge
Auflagen gelten auch für die erfolgreichen Absolventen: Sie
verpflichten sich zur jährlichen Weiterbildung. "Andernfalls wird dem
Fachanwalt die Erlaubnis, den Titel zu tragen, entzogen", ergänzt
Mirko Ros, Leiter des Projekts Fachanwalt SAV.

Kontakt:

Dr. Mirko Ros
Projektleiter Fachanwalt SAV
E-Mail: mirko.ros@stplaw.ch
Tel.: +41/44/388'48'48

Dr. Ernst Staehelin
Präsident SAV
E-Mail: ernst.staehelin@staehelin-law.ch
Tel.: +41/61/206'60'60

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100012409/100543222


Weiterführende Informationen

http://www.swisslawyers.com

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