Medienmitteilung
IV-Finanzierung: Ständerätliche Kommission plant Raubzug auf die AHV
2007-08-29T16:28:49
Bern (ots) - Die SGK-SR will die AHV plündern. Ungefähr 20
Milliarden, ca. die Hälfte des Vermögens der AHV, sollen dafür
eingesetzt werden, die IV-Schulden zu begleichen und ein
Anfangsvermögen für einen IV-Fonds aufzubauen(1). Das AHV-Kapital
gehört den AHV-Versicherten und dient der Sicherstellung der Alters-
und Hinterlassenenrenten. Es den Versicherten einfach wegzunehmen,
wäre ein Diebstahl von Volksvermögen, wie ihn die Schweiz noch nie
gesehen hat, und den die Versicherten zweifelsohne nicht akzeptieren
würden. Die Kommission geht sehr weit, denn sie will die Stimmbürgerinnen
und Stimmbürger auch gleich noch erpressen: Zusatzeinnahmen für die
IV (in Form einer Mehrwertsteuererhöhung) gibt es in ihrem Vorschlag
nur, wenn das Volk der Plünderung der AHV zustimmt. Die IV braucht
dringend Zusatzeinnahmen. Sie hat ein strukturelles Defizit und hohe
Schulden. Das Parlament hat seit Jahren untätig zugeschaut, der IV
Zusatzeinnahmen verweigert und ist damit für die gegenwärtige
desolate Situation mitverantwortlich. Statt nun aber seiner
Verantwortung gegenüber den Versicherten und der IV endlich
nachzukommen und die IV rasch und nachhaltig zu sanieren(2),
beschäftigt es sich lieber mit Ersatzhandlungen: Die Errichtung
eines eigenständigen IV-Fonds ist nicht dringend, bringt der IV
keinen Rappen ein und macht erst dann Sinn, wenn die IV (allerdings
nicht auf Kosten der AHV) saniert ist. Zudem müsste auch bei einem
eigenständigen IV-Fonds sichergestellt werden, dass allfällige
IV-Defizite vom Bund vorfinanziert würden. Die gegenwärtig
ausgezeichnete Finanzlage des Bundes gibt Spielraum für einen
Schuldenabbau bei der IV, ohne das Vermögen der AHV zu schmälern. Erstaunlich ist die Kehrtwende, welche die Bürgerlichen in Sachen
AHV vollziehen: Sobald der AHV-Fonds auch nur ein bisschen unter
eine Jahresausgabe sinkt, wird nach Sparmassnahmen (sprich
Leistungsabbau) zur langfristigen Sicherung der AHV gerufen. Nun
soll der AHV-Fonds aber schlagartig auf 50 Prozent oder noch tiefer
gesenkt werden. Mit einem derart geringen Puffer wäre die AHV kaum
mehr in der Lage, konjunkturelle Schwankungen zu überstehen. Der
Druck, in schlechten Zeiten die Leistungen abzubauen, würde sehr
gross. (1) Die Schulden der IV bei der AHV betragen gegenwärtig 10.5
Milliarden. Pro Jahr steigen sie um ca. 1,5 Milliarden In zwei Jahren
ist mit Schulden von 13,5 Milliarden, in 3 Jahren mit 15 Milliarden
usw. zu rechnen. Zusammen mit den 5 Milliarden als Fondsreseve
beläuft sich die Gesamtsumme schnell einmal auf 20 Milliarden. Eine
Regelung auf Gesetzes- oder gar Verfassungsstufe braucht ohnehin
Zeit. Im Schneckentempo, welches das Parlament gegenwärtig in Sachen
IV-Finanzierung an den Tag legt, kann eine Regelung sogar noch
länger dauern. (2) Für die Behebung eines strukturellen Defizits ist eine zeitlich
befristete Zusatzeinnahme (Erhöhung der Mehrwertsteuer) sachlich
ohnehin nicht die richtige Antwort. Für den Schuldenabbau ist
hingegen eine zeitlich befristete Mehreinnahme korrekt. Auskunft:
Colette Nova, Tel. 079-428 05 90
Pietro Cavadini, Tel. 079-353 01 56
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100543436
|
|