Medienmitteilung
Mindestzins immer noch zu tief
2007-09-05T10:44:46
Bern (ots) - Es ist erfreulich, dass der Bundesrat den
Mindestzinssatz erhöht hat. Angebracht wäre jedoch eine Erhöhung auf
mindestens 3 Prozent gewesen, denn: - Die Zinsen sind gestiegen und die übrigen Erträge sind, trotz der
Unsicherheiten auf den Finanzmärkten, ansprechend. Nach den Regeln,
die für die Senkungen vor einigen Jahren angewendet wurden, sollte
der Zins jetzt erhöht werden.
- Die Pensionskassen haben 2004 bis 2006 drei gute bis hervorragende
Renditejahre erlebt. Der Mindestzins ist aber seit 2005 auf tiefen
2,50 Prozent festgelegt. Die Versicherten, die nur den Mindestzins
gutgeschrieben erhalten, haben von den guten Renditen also nicht
profitieren können. Es besteht ein eindeutiger Nachholbedarf.
- Die letzten Jahre haben es ermöglicht, die Rückstellungen und
Wertschwankungsreserven der Vorsorgeeinrichtungen zu äufnen. Jetzt
besteht kein derartiger Bedarf mehr. Nun sollten die Versicherten
endlich etwas von den Renditen auf ihren Alterskonti spüren. Der
Bundesrat ist sehr kreativ, wenn es darum geht, Gründe für einen
tief bleibenden Mindestzinssatz zu finden. Wenn die Renditen gut
sind, dann behauptet er, sie würden sinken, könnten sinken oder die
Finanzmärkte seien generell volatil. Er bringt jedes Jahr eine neue
Ausrede.
Je tiefer der Mindestzins ist, den die Lebensversicherer in der 2.
Säule den Versicherten gutschreiben müssen, desto mehr bleibt als
Gewinn bei ihnen hängen. Ein zu tiefer Mindestzinssatz nützt also
ganz direkt den Versicherern und schadet den Versicherten. Die legal
quote, so wie der Bundesrat und das Bundesamt der Privatversicherer
sie auslegen, schanzt den Versicherern den weitaus grössten Teil der
Überschüsse zu. Nach wie vor herrscht Intransparenz: Es ist nicht
möglich, nachzuvollziehen, wie viel Gewinn die Versicherer insgesamt
erzielen und wie viel davon sie für sich behalten. Es ist auf jeden
Fall weit mehr, als ausgewiesen wird. Der angesichts der Erträge
seit langem zu tiefe Mindestzinssatz ist ein fortgesetzter Zinsklau. Auskunft
Colette Nova, Tel. 079 428 05 90
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100544046
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