Medienmitteilungeuro adhoc: Winterthur Technologie AG / Kapitalerhöhung/Restrukturierung / Ausserordentliche Generalversammlung stimmt Kapitalerhöhung zu2007-09-10T16:07:41Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. Unternehmen 10.09.2007 Zug, 10. September, 2007 - Die Aktionäre der Winterthur Technologie AG, Zug (WTG) genehmigen die beantragte Kapitalerhöhung. An der heutigen ausserordentlichen Generalversammlung der Winterthur Technologie AG, Zug haben die Aktionäre dem Antrag des Verwaltungsrates ohne Gegenstimme zugestimmt und eine Kapitalerhöhung im Umfang von circa CHF 106 Millionen beschlossen. Insgesamt waren 2'078´502 Namenaktien oder 53,13 % des ausgegebenen Aktienkapitals an der ausserordentlichen Generalversammlung anwesend oder wurden vertreten. Die neu auszugebenden 1'955´924 neuen Namenaktien mit Nennwert von je CHF 1 sind unter Vorbehalt der üblichen Bedingungen von einem Bankensyndikat unter Federführung von Credit Suisse fest übernommen worden. Vorbehältlich der Verkaufsrestriktionen werden sie den bisherigen Aktionären der Winterthur Technologie AG, Zug in der Zeit vom 12. bis 20. September 2007 zum Preis von CHF 54 je Aktie zum Bezug angeboten, wobei je zwei bisherige Aktien zum Bezug einer neuen Aktie berechtigen. Über die Winterthur Technologie Gruppe Die Winterthur Technologie Gruppe (WTG), mit Sitz in Zug, ist ein führender internationaler Anbieter komplexer Schleiftechnologie mit Produktionsbetrieben in der Schweiz, Deutschland, Österreich, Schweden, Belgien, den USA sowie Russland. An der börsenkotierten Wendt (India) Ltd. besteht eine 40%ige Beteiligung. WTG ist eine an der SWX Swiss Exchange kotierte Holding-Gesellschaft nach schweizerischem Recht, beschäftigt circa 1500 Mitarbeiter und hätte, unter Berücksichtigung der am 26. Juni 2007 akquirierten Wendt-Gruppe, im Jahr 2006 einen Umsatz von rund EUR 202 Millionen erzielt. Das Unternehmen entwickelt und produziert in engem Kundenkontakt komplexe, hochmargige Verbrauchsgüter der Schleiftechnik mit hohem Technologiegehalt, vor allem gebundene Schleifwerkzeuge, die in der Automobil-, Turbinen-, Werkzeug- und Stahlindustrie verwendet werden. Die Hauptmarken der Gruppe sind Winterthur, Wendt, Rappold und SlipNaxos. Die Produkte von WTG - keramische Schleifscheiben, kunstharzgebundene Schleifscheiben, Trennschleifscheiben, Diamant- und CBN-Schleif- und -Abrichtwerkzeuge sowie Werkzeugschleifmaschinen - werden in allen relevanten Märkten Europas, Nord- und Südamerikas sowie in Asien vertrieben. Disclaimer Diese Pressemitteilung dient Werbezwecken. Sie stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der Winterthur Technologie AG, Zug hat noch nicht stattgefunden. Etwaige vor Beginn der Angebotsfrist erhaltene Zeichnungsaufträge werden zurückgewiesen. Diese Pressemitteilung gilt nicht als Emissionsprospekt im Sinne von Art. 652a OR oder als Kotierungsprospekt im Sinne des Kotierungsreglements der SWX Swiss Exchange. Wenn ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der Winterthur Technologie AG, Zug erfolgen sollte, wird ein den Bestimmungen des schweizerischen Wertpapierrechts entsprechender Prospekt veröffentlicht werden, der kostenlos bei der Winterthur Technologie AG, Zug, Oberer Deutweg 4, CH-8400 Winterthur, Schweiz, und Credit Suisse, Uetlibergstrasse 231, CH-8045 Zürich, Schweiz, erhältlich sein wird. Diese Pressemitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe in die Vereinigten Staaten von Amerika ("USA"), nach Australien, Kanada oder Japan bzw. innerhalb dieser Länder bestimmt und dürfen nicht in diesen Ländern oder mittels Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in diesen Ländern verteilt oder dorthin weitergeleitet werden. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA dar. Die Wertpapiere der Winterthur Technologie AG, Zug wurden nicht gemäss den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") registriert und dürfen ohne eine vorherige Registrierung bzw. ohne das Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nicht in den USA zum Kauf angeboten, verkauft oder geliefert werden. Dieses Dokument ist nur an Personen gerichtet, (i) die ausserhalb des Vereinigten Königreichs sind oder (ii) die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19 (5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben oder (iii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order ("high net worth companies, unincorporated associations etc.") erfasst sind (alle solche Personen im folgenden "Relevante Personen" genannt). Jede Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen. Rückfragehinweis: Dr. Edgar Rappold, Delegierter und CEO Permalink:
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