Medienmitteilung
Gesetzeswidriges Lohndumping von Amtes wegen -
Kanton Zürich muss Entscheid sofort rückgängig machen
2007-10-03T12:56:44
Bern (ots) - Bereits am Tag zwei des vertragslosen Zustands im
Bauhauptgewerbe werden alle Bekenntnisse der Baumeister und der
Behörden, es werde im Bau auch ohne Gesamtarbeitsvertrag kein
Lohndumping geben, von der Realität widerlegt. Der Kanton Zürich hat
gestern den Richtlohn für Lohndumping im Baugewerbe für ungelernte
Bauarbeiter unter 30 Jahren von 4161 Fr. auf 3745 Fr. gesenkt.
Baufirmen und Temporärbüros können künftig unbehelligt mehr als 10
Prozent weniger Lohn bezahlen. Dieser Entscheid widerspricht den flankierenden Massnahmen zur
Personenfreizügigkeit. Das Gesetz schreibt vor, dass die Kantone
kontrollieren müssen, ob die orts-, berufs- und branchenüblichen
Löhne eingehalten werden (Obligationenrecht Art. 360b). Bezahlen die
Unternehmen tiefere Löhne, müssen sie von den Kantonen aufgefordert
werden, diesen Missstand zu beheben. Im Jahr 2006 verdiente ein
ungelernter Bauarbeiter im Durchschnitt 4440 Fr./Monat. Der Lohn von
3745 Fr./Monat, der im Kanton Zürich neu als Grenze bei der
Bestimmung von Lohndumping dient, liegt mehr als 15 Prozent
darunter. Damit rollt der Kanton Zürich Bauunternehmen, die sich
nicht an die Schweizer Löhne halten, den roten Teppich aus. Wer die
Löhne drückt, erhält einen amtlich bewilligten Konkurrenzvorteil auf
Kosten der Bauarbeiter. Dementsprechend wird es nur kurze Zeit
gehen, bis das Lohnniveau insgesamt ins Rutschen kommt. Der Kanton Zürich muss seinen gesetzeswidrigen Entscheid sofort
rückgängig machen. Es ist unglaublich, dass ein Kanton sich über
Volksentscheide hinwegsetzt und den Unternehmen erlaubt, auf dem
Buckel der ungelernten Bauarbeiter Gewinne zu machen. Das Staatsekretariat für Wirtschaft, welches die Oberaufsicht über
die flankierenden Massnahmen hat, muss beim Kanton Zürich
intervenieren, damit dieser gesetzeswidrige Zustand beseitigt wird. Der Baumeisterverband muss ohne Vorbedingungen über einen neuen
Landesmantelvertrag verhandeln. Denn nur bei verbindlichen
Mindestlöhnen kann das Lohndumping über Bussen und die Möglichkeit,
Lohnnachzahlungen zu erzwingen, wirksam bekämpft werden. Für weitere Fragen:
Daniel Lampart, Telefon: 031 / 377 01 16, Natel: 079 / 205 69 11
Permalink:
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