Medienmitteilung
Anhörung Sozialpartner zum Mindestzinssatz BVG für 2009 -
Kein erneuter "Rentenklau"!
2008-05-29T09:43:35
Bern (ots) - - Hinweis: Hintergrundinformationen können kostenlos im pdf-Format
unter http://presseportal.ch/de/pm/100003695 heruntergeladen
werden - Der SGB fordert das BSV und den Bundesrat auf: - Den gleichen Massstab anzuwenden, wenn die Renditen gut und wenn
sie schlecht sind. Der Mindestzinssatz ist in den letzten Jahren
gemessen an der angewendeten Referenzformel systematisch zu tief
festgesetzt worden. Ein Teil der Versicherten ist so um ihnen
zustehende Zinsen gebracht worden und wird dies in Form von zu tiefen
Leistungen lebenslänglich spüren. In Zeiten guter bis herausragender
Renditen haben Bundesverwaltung und Bundesrat mit den Argumenten
"Vorsicht" und "Zurückhaltung" einen zu tiefen Mindestzinssatz
durchgesetzt. Wenn sie jetzt nicht auch die gleiche Vorsicht und
Zurückhaltung anwenden, entlarven sie sich definitiv als Komplizen
der profitgierigen Versicherungskonzerne. Wenn man den gleichen
Massstab anwendet, dann darf der Mindestzinssatz jetzt gar nicht oder
nicht unter 2.50 % gesenkt werden.
- Sich bei den Berechnungen, die zur Festlegung des
Mindestzinssatzes beigezogen werden, an das Gesetz und die
Verordnungen zu halten. In den letzten Jahren hat das BSV in diesen
Berechnungen willkürliche und gesetzeswidrige Abzüge vorgenommen und
so massgeblich dazu beigetragen, dass der Mindestzinssatz
systematisch zu tief ausgefallen ist. Für das Jahr 2009 führt dieser
gesetzeswidrige Abzug von der Rendite der Bundesobligationen in den
Berechnungen des Bundesamtes zu einem um 0.75 % zu tiefen
Mindestzinssatz (1.25 % statt 2 %). Ein systematisch zu tiefer
Mindestzinssatz bereichert die Versicherungskonzerne und schädigt die
Versicherten.
- Die im Gesetz vorgeschriebene Anhörung der Sozialpartner und der
eidg. BVG-Kommission zur Festlegung des Mindestzinssatzes BVG
zeitlich so anzulegen, dass sie nicht zu einer Farce verkommt. Es ist
unmöglich, im Mai eines Jahres die Renditeerwartungen für das
Folgejahr sachlich einigermassen zuverlässig einzuschätzen.
Kontakt: SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND Auskunft: Colette Nova: 079 428 05 90
Beilage: Stellungnahme des SGB an das BSV
Permalink:
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