Medienmitteilung

Caritas Schweiz: Mehr Opferschutz bei Zwangsehen

2009-02-10T12:30:00

Luzern (ots) -

Caritas Schweiz fordert mehr Opferschutz bei
Zwangsehen. Die vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Revision
des Zivilgesetzbuches und des Bundesgesetzes über das Internationale
Privatrecht, mit der der Bundesrat den Schutz vor Zwangsheiraten
erhöhen möchte, geht dem Hilfswerk zu wenig weit. Aus Sicht der
Caritas sind auch strafrechtliche und ausländerrechtliche
Bestimmungen erforderlich.
Caritas Schweiz verurteilt Zwangsehen. Die Ehe beruht auf dem
freien Willen der Ehepartner. Die freie Partnerwahl ist ein
Menschenrecht. Caritas Schweiz begrüsst daher, dass der Bundesrat den
Schutz vor Zwangsheiraten erhöhen möchte. Das Hilfswerk ist aber der
Überzeugung, dass nebst den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen
weitere Massnahmen zum Schutz der Opfer von Zwangsehen notwendig
sind.
Caritas Schweiz fordert eine klarere gesetzliche Definition der
Zwangsehe, die eine Abgrenzung zur erlaubten arrangierten Ehe im
Einzelfall erlaubt. Als präventive Massnahme fordert Caritas Schweiz
zusätzliche Anstrengungen bei der Beratung und der Integration von
ausländischen Personen. Caritas Schweiz ist sodann der Überzeugung,
dass zum Schutz vor Zwangsehen auch eine explizite Strafnorm
notwendig ist, die Zwangsehe unter Strafe stellt. Schliesslich ist
eine Änderung der ausländer-rechtlichen Bestimmungen notwendig, damit
Opfer von Zwangsehen nicht Gefahr laufen, mit Ungültigerklärung der
Ehe aus der Schweiz gewiesen zu werden.

Kontakt:

Ruedi Illes
Leiter Abteilung Anwaltschaft
Caritas Schweiz
Mobile: +41/79/746'48'16

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000088/100577495


Weiterführende Informationen

http://www.caritas.ch

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