Medienmitteilung

Micarna: Bundesgericht tritt auf Beschwerde der UNIA nicht ein

2009-04-01T18:58:11

Zürich (ots) -

Mit Urteil vom 26. März 2009 hat das Bundesgericht
bestätigt, was bereits das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat.
In der Micarna in Courtepin ist dauernde oder regelmässig 
wiederkehrende Nacht-, Sonntags-  (ab 17.00 Uhr) und Feiertagsarbeit 
zulässig. Auch die Verlängerung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit 
ist zu Recht bewilligt worden. Nur Dauernachtarbeit soll nicht 
zulässig sein. In diesem Punkt wurde die Beschwerde der Micarna 
abgewiesen. Auf die Beschwerde der Gewerkschaft Unia ist das 
Bundesgericht jedoch gar nicht erst eingetreten.
Die Unia, die damit in praktisch allen erheblichen Punkten 
unterlegen ist, zeigt sich nicht nur als schlechte Verliererin. Sie 
schreckt auch nicht davor zurück, ihre schwere Niederlage mit Lügen 
schön zu reden, wenn sie mit in ihrer Medienmitteilung verlauten 
lässt, sie habe vor Bundesgericht einen Erfolg gegen Micarna erzielt.
Ein starkes Stück für eine Gewerkschaft, auf deren Beschwerde das 
Bundesgericht gar nicht erst eingetreten ist.
Verlierer sind dank der Unia einmal mehr die Unternehmen und deren
Mitarbeitenden. Denn mit dem Urteil ist der Kompromiss, den die Eidg.
Arbeitskommission im Juni 2005 getroffen und den der Bundesrat im 
November 2005 im Parlament als notwendige und sinnvolle Massnahme für
die Unternehmen und Mitarbeitenden vertreten hat, gegenstandslos. 
Danach sollte Dauernachtarbeit nicht nur dort möglich sein, wo keine 
Gegenschichten existieren, sondern auch dort, wo es den 
Mitarbeitenden aus familiären oder sozialen Gründen nicht möglich und
nicht zumutbar ist, in einem Wechselschichtsystem zu arbeiten. Die 
Politik hat sich also dafür entschieden, dass es auch auf die 
Interessen und Bedürfnisse der Mitarbeitenden und ihrer Familien 
ankommen soll. Nach dem Verdikt des Bundesgericht ist nun erneut die 
Politik und der Gesetzgeber gefordert, damit die Unternehmen und ihre
Mitarbeitenden, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze und letztlich 
das Familien- und Privatleben der Mitarbeitenden nicht auf der 
Strecke bleiben.
Zürich, 27. März 2009
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