Medienmitteilung

HEV Schweiz: Teilzweckbindung jetzt nicht gefährden

2009-05-26T10:43:30

Zürich (ots) -

Der Ständerat hat gestern erfreulicherweise die
Teilzweckbindung der CO2-Abgabe zur Förderung energetischer 
Gebäudesanierungen unterstützt. Beide Räte haben somit 'Ja' gesagt: 
'Ja' zur Teilzweckbindung und damit, 'Ja' zur Schaffung konkreter 
Anreize für die Hauseigentümer, 'Ja' zur Unterstützung energetischer 
Sanierungsmassnahmen und 'Ja' zur CO2-Emissionsreduktion im 
Gebäudebereich. Der HEV Schweiz begrüsst den Entscheid des 
Ständerates!
Im Gebäudebereich liegt bekanntermassen ein enormes Potential für 
die Verminderung von CO2-Emissionen. Energetisch wirksame Massnahmen 
sind jedoch nicht zum Nulltarif zu haben. Entsprechende Sanierungen 
vermindern nicht nur den CO2-Ausstoss im Gebäudebereich, sondern 
reduzieren direkt auch die Heizkosten (zugunsten der Eigentümer und 
der Mieter). Vor allem für die Vermieter fehlen heute jedoch konkrete
Anreize, in energetisch wirksame Gebäudesanierungen zu investieren.
Wer profitiert von den Fördermitteln der Teilzweckbindung der 
CO2-Abgabe?
Die ganze Bevölkerung, die Umwelt und nicht zuletzt - durch vermehrte
Sanierungsinvestitionen - auch die Wirtschaft werden von der 
Förderung von energetischen Gebäudesanierungen profitieren. Aus 
diesem Grund ist es auch gerechtfertigt, dass energetisch wirksame 
Sanierungen mittels staatlichen Mitteln - der Teilzweckbindung der 
CO2-Abgabe - zukünftig gefördert werden sollen. Zudem kommen damit 
schliesslich die Einnahmen aus der CO2-Abgabe im Endeffekt - im Sinne
des CO2-Gesetzes - auch der Reduktion des CO2-Ausstosses zugute.
Die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe
Bereits im Jahre 2002 forderte aNR Rolf Hegetschweiler, dass Anreize 
für die Hauseigentümer geschaffen werden sollen, um in energetisch 
wirksame Sanierungsmassnahmen zu investieren. Aufgrund dieser 
Initiative wurde in der Folge eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, 
welche die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe vorschlägt: Durch die 
Teilzweckbindung der CO2-Abgabe werden jährlich ein Drittel bis 
maximal 200 Millionen Franken der Einnahmen aus der CO2-Abgabe für 
Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden 
eingesetzt. Zudem sollen auch erneuerbare Energien in diesem Bereich 
gefördert werden. Investitionen in energetisch wirksame Massnahmen im
Gebäudebereich werden direkt angestossen und für die Hauseigentümer 
wird ein erfolgreiches Anreizsystem geschaffen, den CO2-Ausstoss 
ihres Gebäudes zu vermindern. Der HEV Schweiz ist sehr erfreut über 
den gestrigen Entscheid des Ständerates.
Teilzweckbindung jetzt nicht gefährden!
Der HEV Schweiz fordert, dass die CO2-Abgabe nicht erhöht wird. Denn 
damit würde die CO2-Abgabe - und somit die Teilzweckbindung der 
CO2-Abgabe - gefährdet. Eine Erhöhung der CO2-Abgabe hat die 
Bekämpfung der CO2-Abgabe als solche zur Folge. Mit der Abschaffung 
der CO2-Abgabe würde auch die Teilzweckbindung dahinfallen. Das 
gesamte nationale Förderprogramm für energetische Sanierungen im 
Gebäudebereich wäre also durch eine Erhöhung der CO2-Abgabe 
gefährdet!

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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Weiterführende Informationen

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