Medienmitteilung

HEV Schweiz: Mietrechtlicher Referenzzinssatz gesunken

2009-06-02T09:08:37

Zürich (ots) -

Der für Mietzinsanpassungen massgebende
Referenzzinssatz ist um einen Viertelprozentpunkt gesunken und liegt 
neu bei 3,25%. Der Hauseigentümerverband Schweiz empfiehlt den 
Vermietern, ihre Mietzinsen aufgrund der neuen Situation zu 
überprüfen. In vielen Fällen wird die Verrechung mit 
Teuerungsguthaben sowie weiteren Kostensteigerungen keine 
Mitzinsreduktion erlauben.
Die Reduktion des Referenzzinssatzes von 3,5% auf 3,25% entspricht 
einer Mietzinsreduktion von 2,91%. Gegen diesen Senkungsanspruch kann
der Vermieter 40% der Teuerung gemäss Landesindex der 
Konsu¬mentenpreise sowie allgemeine Kostensteigerungen (je nach 
regionaler Praxis der Schlichtungsbehörden) aufrechnen. Dies gilt 
auch für die seit der letzten Mietzinsanpassung vorgenommenen 
wertvermehrenden Investitionen oder umfassenden Überholungen. Sodann 
können im Mietvertrag oder bei der letzten Mietzinserhöhung 
ange¬brachte Vorbehalte bezüglich einer Mietzins¬reserve ausgeschöpft
werden. Anzumerken bleibt, dass - unabhängig von einem Vorbehalt - 
ein Senkungsanspruch gemäss Gesetz nur besteht, wenn aufgrund von 
Kostensenkungen (z.B. Hypothekarzinsreduktion) mit dem bestehenden 
Mietzins ein übersetzter Ertrag erzielt wird.
Der Hauseigentümerverband empfiehlt den Vermietern, ihre 
Mietzinsen aufgrund der aktuellen Kostensituation zu überprüfen. 
Ergibt sich gesamthaft ein Senkungsanspruch, so kann die 
Mietzinssenkung unter Einhaltung der Kündigungsfrist (im Normalfall 3
Monate) auf den nächsten Kündigungstermin hin vorvorgenommen werden. 
Die Miet¬zinsreduktion kann gemäss Mietrecht formlos erfolgen. Ergibt
sich aus der Verrechnung jedoch eine Mietzinserhöhung, muss diese - 
wie jede einseitige Vertragsänderung zulasten des Mieters - mit dem 
kantonal genehmigten Formular mitge¬teilt werden.
Der mietrechtlich bedeutende Hypothekarzinssatz war während 
längerer Zeit stabil bei 3,5%. Viele Vermieter haben während dieser 
Zeit auch die ihnen zustehende Anpassung der 40-Prozent Teuerung und 
allfälliger Steigerungen der Betriebs- und Unterhaltskosten nicht 
vorgenommen, so dass die Mieten in vielen Mietverhältnissen seit 
längerer Zeit stabil blieben.
"Aufgrund der Verrechnung mit weiteren Kostenfaktoren, dürfte der 
veröffentlichte Referenzzinssatz zur Zeit noch keine grosse 
Anpassungswelle der Mieten auslösen."

Kontakt:

HEV Schweiz
Monika Sommer, stv Direktorin HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/515 65 53
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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