Medienmitteilung

Stellungnahme zur Vernehmlassung der 6. IV-Revision: 12'500 Stellen für Behinderte fallen nicht einfach vom Himmel

2009-06-17T11:22:18

Zürich (ots) -

Kernstück der 6. IVG-Revision, die heute vom
Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt wurde, ist die Einsparung 
von 12'500 IV- Renten durch die Rückführung dieser Rentenbezüger in 
die Arbeitswelt. Pro Infirmis unterstützt grundsätzlich, dass die IV 
wieder vermehrt ihrem eigentlichen Grundsatz - Eingliederung vor 
Rente - nachleben will. Allein, beim aktuellen Zustand des 
Arbeitsmarktes ist dieses Ziel unrealistisch. Damit ist die 6. IVG- 
Revision in einem zentralen Punkt zum Scheitern verurteilt.
Die Zielvorgabe ist mehr als ambitiös: nach dem Willen des 
Bundesrates sollen im Rahmen der 6. Revision des Invalidengesetzes 
12'500 Menschen mit Behinderung, die heute eine Rente beziehen, 
wieder Arbeit finden und somit auf die Rente verzichten können. Das 
sind rund 5 Prozent aller aktuellen IV-Rentenbezüger. Doch woher 
sollen bei stark steigenden (Jugend-)Arbeitslosenzahlen diese 12'500 
Stellen herkommen? Die Herkulesaufgabe liegt einmal mehr bei den 
Arbeitgebern die den Beweis antreten müssten, das "Integration vor 
Rente" nicht nur ein hehrer IV-Grundsatz, sondern umsetzbar ist. 
Gefordert sind insbesondere auch Verwaltungen auf Bundes-, Kantons- 
und Gemeindeebene sowie bundesnahe Regiebetriebe. Auch hier wurden in
den vergangenen Jahren und Jahrzehnten strukturelle 
Arbeitsplatzreduktionen auf dem Buckel der IV durchgeführt.
Arbeitsplatzerhaltung und Arbeitsplatzvermittlung stehen seit 
vielen Jahren ganz weit oben auf der Pro Infirmis-Prioritätenliste. 
Wie eine Untersuchung der Behindertenorganisation ergeben hat, ist 
die Möglichkeit zu arbeiten für die betroffenen Menschen mit 
Behinderung wichtigste Voraussetzung für die Bewältigung des Alltags.
Dabei stehen nicht nur die wirtschaftlichen Überlegungen im 
Vordergrund, sondern vielmehr Aspekte wie "Wertschätzung", 
"Selbstwertgefühl", "Integration in die Gesellschaft".
Aus diesem Grund hat Pro Infirmis vor zehn Jahren die Stiftung 
"Profil" gegründet. Diese Stiftung befasst sich mit der 
Arbeitsplatzerhaltung und Arbeitsvermittlung für behinderte Menschen.
Diskriminierende Assistenzbeiträge
Neben der Renteneinsparung ist die Einführung von IV- 
Assistenzbeiträgen ein weiterer Schwerpunkt der 6. IVG-Revision. So 
begrüssenswert die grundsätzliche Einführung ist, der Vorschlag des 
Bundesrates enthält aus Sicht von Pro Infirmis grobe Mängel: das 
vorliegende Modell ist derart eng und einschränkend auf 
Körperbehinderte ausgerichtet, dass statt vom gewünschten Schritt in 
die Autonomie von Diskriminierung gesprochen werden muss. Pro 
Infirmis fordert, dass Assistenzbeiträge allen Behinderten, 
unabhängig von der Behinderungsart und unabhängig vom Alter, 
zugänglich sind.

Kontakt:

Pro Infirmis
Feldeggstrasse 71
8008 Zürich

Mark Zumbühl, Mitglied der Geschäftsleitung
Tel.: +41/44/388'26'26
Mobile: +41/79/415'26'27
E-Mail: mark.zumbuehl@proinfirmis.ch
Internet: www.proinfirmis.ch , www.profil.proinfirmis.ch

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Weiterführende Informationen

http://www.proinfirmis.ch

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