MedienmitteilungEANS-Adhoc: C-QUADRAT Investment AG / OLG Wien hebt Ruhen der Stimmrechte der AvW Gruppe AG auf2009-12-18T19:48:46Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. 18.12.2009 Wien/Frankfurt, 18.12.2009. Die C-QUADRAT Investment AG wurde heute darüber informiert, dass das Oberlandesgericht Wien den Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 30.04.2009 aufgehoben hat, mit welchem das Handelsgericht Wien auf Antrag der FMA hinsichtlich der gesamten von der AvW Gruppe AG, Fn 206508p, an der C-QUADRAT Investment AG gehaltenen Aktien, das Ruhen der Stimmrechte angeordnet hat. Die Rechtssache wurde zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. C-QUADRAT, the fund company - ist ein europaweit tätiger, unabhängiger Asset Manager. Das Unternehmen wurde 1991 gegründet, verfügt seit 2003 über eine eigene Kapitalanlagegesellschaft mit Bankkonzession und notiert seit November 2006 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse und seit Mai 2008 an der Wiener Wertpapierbörse. Das Team von C-QUADRAT hat sich mit seiner Tätigkeit als Asset Manager und der Analyse und dem Management von Investmentfonds europaweit einen Namen gemacht. Innovative Anlagestrategien für institutionelle Investoren runden die Produktpalette ab. Zahlreiche international tätige Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsunternehmen vertrauen auf das Know-how von C-QUADRAT. Rückfragehinweis: Mag. Andreas Wimmer Permalink:
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