Medienmitteilung

HEV Schweiz: Eigenmietwert abschaffen und mehr Geld für den Staat?

2010-01-15T08:15:00

Zürich (ots) -

Wenn der Eigenmietwert nach Vorgabe des Bundesrates
abgeschafft werden soll, werden der Bund und die Kantone auf Kosten 
der Wohneigentümer Mehreinnahmen verzeichnen. Der HEV Schweiz lehnt 
den Gegenvorschlag des Bundesrates entschieden ab.
Wohneigentümer und Wohneigentümerinnen sollen künftig nur noch 
einen kleinen Teil der Schuldzinsen für den erstmaligen 
Liegenschaftskauf sowie besondere Investitionen für Energie- und 
Umweltschutzmassnahmen abziehen können. Alle übrigen 
Abzugsmöglichkeiten will der Bundesrat abschaffen. Damit werden die 
bisher möglichen Abzüge massiv eingeschränkt. Heute können die 
Schuldzinsen (bis zur Höhe des Vermögensertrages plus 50'000 Franken)
vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und auch 
Unterhaltsaufwendungen für werterhaltende Investitionen sowie 
energetische und denkmalpflegerische Massnahmen sind unbeschränkt 
abzugsfähig. Beim Vorschlag des Bundesrats handelt es sich um einen 
indirekten Gegenvorschlag zur Initiative "Sicheres Wohnen im Alter" 
des Hauseigentümerverbandes Schweiz. Der HEV Schweiz hat seine 
Eigenmietwert-Initiative am 23. Januar 2009 mit 111'861 gültigen 
Unterschriften eingereicht.
Nach eingehender Prüfung des bundesrätlichen Gegenvorschlages 
lehnt der Hauseigentümerverband Schweiz den Gegenvorschlag 
entschieden ab und hält an seiner Initiative "Sicheres Wohnen im 
Alter" fest. Der Gegenvorschlag vermag dem Auftrag zur 
Wohneigentumsförderung in der Bundesverfassung nicht zu genügen. Er 
stellt einen Grossteil der Wohneigentümer steuerlich schlechter. Die 
neue Regelung würde allein beim Bund zu Mehreinnahmen von 85 Mio. 
Franken führen, aber auch die Kantone würden Mehreinnahmen 
verzeichnen. Dazu kämen Mehreinnahmen bei den Kantonen und den 
Gemeinden aufgrund der neuen Zweitliegenschaftssteuer. Neuerwerber 
sind üblicherweise auf einen erheblichen Fremdkapitalanteil 
angewiesen und benötigen dafür auch steuerliche Abzugsmöglichkeiten. 
Es drängt sich die Folgerung auf, dass die Frage der 
Eigenmietwertbesteuerung ohne Rücksicht auf den Verfassungsauftrag 
zur Förderung des Wohneigentums, sondern mehrheitlich unter dem 
Gesichtspunkt des Steuerertrags behandelt wurde. Zudem mutet es 
äusserst seltsam an, einer Volksinitiative zur steuerlichen Förderung
des Wohneigentums einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der statt 
zu einer steuerlichen Entlastung zu einer steuerlichen Mehrbelastung 
der Wohneigentümer führt. Die Wohneigentumsförderung gebietet es, das
selbstgenutzte Wohneigentum zu fördern - nicht fiskalisch zu 
bestrafen. Ansgar Gmür, Direktor des HEV Schweiz, betont: "Es ist 
nicht nachvollziehbar, wie der Gegenvorschlag des Bundesrats dem 
Verfassungsauftrag der Förderung des Wohneigentums Rechnung tragen 
soll."
Eidgenössische Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter"
Die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" will das schuldenfreie
Wohneigentum fördern. Diese sinnvolle Form der Altersvorsorge soll 
unterstützt und nicht durch die Aufrechnung des Eigenmietwertes als 
fiktives Einkommen steuerlich bestraft werden. Durch die vorgesehene 
Wahlmöglichkeit soll die ungerechte Benachteiligung der 
verantwortungsbewussten Wohneigentümer im Rentenalter abgeschafft 
werden, welche ihre Hypotheken zurückbezahlt haben und nun mit einem 
gegenüber der Zeit ihrer Erwerbstätigkeit bescheideneren Einkommen 
auskommen müssen. Es soll ein möglichst kostengünstiges Wohnen im 
Rentenalter ermöglicht werden.
Weitere Informationen unter www.zwillingsinitiative.ch.

Kontakt:

HEV Schweiz
Monika Sommer, stv. Direktorin, Pavlo Stathakis, Rechtsanwalt
Tel.: +41/44/254'90'20
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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Weiterführende Informationen

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