Medienmitteilung

pafl: Regierung schlägt neues Tierschutzgesetz vor

2010-03-30T15:02:42

Vaduz (ots) -

Vaduz, 30. März (pafl) - Die Tiergesetzgebung in
Liechtenstein wird modernisiert: Mit Bericht und Antrag an den 
Landtag schlägt die Regierung vor, ein neues Tierschutzgesetz zu 
schaffen. Damit einhergehend sollen das Hundegesetz und die 
Strafprozessordnung angepasst werden.
Mit dem neuen Tierschutzgesetz soll ein im internationalen 
Vergleich hohes Schutzniveau der Tiere in Liechtenstein beibehalten 
werden. Einen Schwerpunkt der Vorlage bildet die Zweckbestimmung, die
um den Schutz der Würde des Tieres und um das Verbot des 
ungerechtfertigten Tötens eines Tieres erweitert wird. Weitere 
Regelungen betreffen die Tierzucht, die Tierversuche sowie die Aus- 
und Weiterbildung von Personen, die mit Tieren umgehen, von 
Tierhaltern und von Tiertransport- und Schlachtpersonal. Künftig 
dürfen Schmerz verursachende Eingriffe nur unter allgemeiner oder 
örtlicher Schmerzausschaltung von fachkundigen Personen und solchen 
mit spezifischer Sachkenntnis vorgenommen werden.
Im Kapitel über die Organisation und Durchführung des Gesetzes 
werden neu die Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch das Amt für 
Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen aufgenommen und dessen 
Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und Institutionen geregelt.
Das Amt erhält zudem die Möglichkeit, in bestimmten Fällen Gebühren 
einzuheben. Mit einer Bestimmung zum Investitionsschutz soll 
schliesslich den Interessen der landwirtschaftlichen Nutztierhalter 
Rechnung getragen werden.
Im Gesetz über das Halten von Hunden wird die Regierung 
beauftragt, die Aus- und Weiterbildung von Hundehaltern und 
Hunde-Ausbildnern zu regeln. Das Erwerben und Halten von Hunden ohne 
erforderliche Ausbildung wird unter Strafe gestellt, und der 
Strafrahmen bei Übertretungen gegen die Vorschriften der Hundezucht 
wird erhöht.

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin, Leiter
T +423 236 73 20

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100600825


Weiterführende Informationen

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