Medienmitteilung

pafl: Energieeffizienzgesetz - Bericht und Antrag verabschiedet, Energieverordnung angepasst

2010-03-31T10:10:00

Vaduz (ots) -

Vaduz, 31. März (pafl) - Die Regierung hat an ihrer
Sitzung vom 30. März 2010 einen Bericht und Antrag betreffend die 
Abänderung des Energieeffizienzgesetzes verabschiedet.
Das Gesetz über die Förderung der Energieeffizienz und der 
erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz, EEG) vom 24. April 
2008 löste das Gesetz über die Förderung des Energiesparens 
(Energiespargesetz) ab. Analog zur Energiepolitik der EU liegen die 
Schwerpunkte des neuen Gesetzes auf der Reduktion des 
Energieverbrauchs, einer intelligenten, d.h. rationellen Verwendung 
von Energie sowie der Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien. 
Ausgangspunkt war dabei das "Energiekonzept Liechtenstein 2013", 
welches die Regierung am 18. Februar 2004 verabschiedet hat.
Die Energiekommission, welche die Regierung in energiepolitischen 
Belangen berät, überprüft laufend die Wirksamkeit der Massnahmen 
gemäss Energieeffizienzgesetz. Der Markt für Photovoltaikprodukte 
verhält sich sehr dynamisch, mit der Folge, dass sich in den 
vergangenen Monaten die Preise für den Bau von Photovoltaikanlagen 
massgebend gesenkt haben.
Aufgrund des dynamischen Marktes im Bereich der Photovoltaik 
unterbreitet die Regierung auf Empfehlung der Energiekommission einen
entsprechenden Vorgehensplan, insbesondere einen Vorschlag zur 
Abänderung des Energieeffizienzgesetzes. Dabei geht es im 
Wesentlichen darum, dass die bisher im Gesetz festgelegten 
Investitionskostenbeiträge für Photovoltaikanlagen, analog zur 
Einspeisevergütung, neu auf Verordnungsebene festgesetzt werden 
sollen. Dies soll dazu führen, dass rasch auf Marktveränderungen 
reagiert werden kann.
Im Bereich der Wärmedämmung wird im vorliegenden Bericht und 
Antrag zudem eine Anpassung der Förderungsberechtigung auf ältere 
Gebäude, die vor einer bestimmten Frist gebaut wurden, vorgeschlagen.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Sandro D'Elia, Mitarbeiter der Regierung
T +423 236 60 10

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100600921


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