MedienmitteilungAmtlicher Vandalismus im Vogelschutzgebiet: Helvetia Nostra geht für die Kormorane vor Bundesgericht2010-04-22T10:15:35Montreux (ots) - Man hat sich offenbar zu früh gefreut, die Kormorane im internationalen Wasservogel- und Zugvogelschutzgebiet Fanel am Neuenburgersee seien mit Rücksicht auf die fortgeschrittene Brutzeit wenigstens noch für dieses Jahr in Sicherheit. Am 27. März 2010 erhielt Helvetia Nostra, die nationale Tochterorganisation der Fondation Franz Weber, als beschwerdeberechtigte Umweltorganisation vom BAFU per Einschreibebrief die Mitteilung, dass die Kantone Waadt, Neuenburg und Fribourg ab sofort zu Eingriffen gegen den Kormoran im Naturschutzgebiet Fanel am Neuen-burgersee berechtigt seien. Dies im Hinblick auf Schäden, die von den Kormoranen an den Fischernetzen verursacht würden. Gegen diesen Entscheid könne innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Rekurs erhoben werden, hiess es. Ein solcher Rekurs habe jedoch keinerlei aufschiebende Wirkung! Die drei Kantone hatten also ab sofort grünes Licht, mitten in der Brutzeit ihr Zerstörungswerk im Vogelschutzgebiet an die Hand zu nehmen. Auf den am 29. März von Helvetia Nostra eingereichten Rekurs antwortete das Bundes-verwaltungsgericht am 31. März zur grossen Erleichterung aller Vogel- und Natur-freunde mit der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und mit dem Verbot der geplanten Eingriffe gegen den Kormoran, bis ein neuer Entscheid gefällt werde. Dieser neue Entscheid fiel am 20. April 2010: die drei belangten Kantone dürfen jetzt noch, mitten in der Schlüpfperiode der jungen Kormorane, ihre Zäune im Ufergebiet aufstellen und aus den Nistplätzen die vorjährigen Nester "entfernen"! Was dies an Einbruch, Lärm, Panik und Zerstörung in dem empfindlichen Biotop um diese Jahreszeit mit sich bringt, ist für die geschützten Vögel und für alle anderen Bewohner dieser verschwiegenen Freistatt eine Katastrophe. Und eine Schande für den Vogelschutz in der Schweiz. Helvetia Nostra hat am 21.4.2010 gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundes-gericht erhoben. Denn erstens hat das Bundesverwaltungsgericht ganz offen den Anspruch von Helvetia Nostra auf rechtliches Gehör verletzt, weil es sich auf Eingaben der Kantone stützt, welche ihr nicht zugestellt wurden. Auf den Antrag von Helvetia Nostra vom 14. April 2010, zur Eingabe des BAFU Stellung zu nehmen und eine öffentliche Verhandlung durchzuführen, wurde vom Verwaltungsgericht nicht einmal geantwortet. Und zweitens sagt ja das Bundesverwaltungsgericht selber, dass das plötzlich am 15. März aufgeworfene Problem Komorane/Fischer schon seit Jahren bekannt ist. Damit beweist das Gericht ja gerade, dass die Verweigerung des Suspensiveffekts nicht begründet ist, weil eben keine Dringlichkeit besteht. Eine derartige Missachtung der rechtsstaatlichen Prinzipien kann Helvetia Nostra nicht hinnehmen. Kontakt: Judith Weber, Helvetia Nostra - Fondation Franz Weber, case postale, Permalink:
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