Medienmitteilung

UNION komplementärmedizinische Ärzteorganisation: Anträge zur Wiederaufnahme ärztlicher Komplementärmedizin in die Grundversicherung eingereicht

2010-04-29T15:52:15

Bern (ots) -

Die fünf komplementärmedizinischen
Ärztegesellschaften haben beim Bundesamt für Gesundheit BAG die 
Anträge zur definitiven Aufnahme von Anthroposophischer Medizin, 
Klassischer Homöopathie, Neuraltherapie, Pflanzenheilkunde und 
Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM) in die Grundversicherung 
eingereicht. Die Ärztegesellschaften erbringen den wissenschaftlichen
Nachweis, dass sie die gesetzlichen Vorgaben nach Wirksamkeit, 
Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen. Der 
Gesundheitsminister Didier Burkhalter entscheidet über die Aufnahme 
von Leistungen in die Grundversicherung aufgrund einer Empfehlung der
eidgenössischen Leistungskommission ELGK. Die Ärztegesellschaften 
fordern die Einsetzung eines unabhängigen Expertengremiums, welches 
die Anträge kompetent beurteilt.
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) nennt als Voraussetzung für 
die Leistungspflicht die Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und 
Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien). Die Wirksamkeit muss nach 
wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen sein (KVG Art. 32 Abs. 1). 
Gemäss einem Bundesgerichts-Urteil muss die Wirksamkeit mit 
wissenschaftlichen, nicht aber zwingend mit schulmedizinischen 
Methoden belegt werden (BGE 123 V 65 E.4a).
Seit dem Ausschluss aus der Grundversicherung im Jahr 2005 ist 
eine beachtliche Zahl von über 200 qualitativ guten klinischen 
Studien zur Wirksamkeit der fünf Methoden der Komplementärmedizin 
publiziert worden, darunter über 50 Doppelblindstudien. Rund 80 
Prozent der Studien weisen nach, dass ärztliche Komplementärmedizin 
wirksam ist. Zur Wirtschaftlichkeit der Leistungen publizieren der 
Gesundheitsökonom Dr. oec. Hans-Peter Studer und der 
Epidemiologie-Experte Prof. André Busato der Universität Bern in der 
Schweizerischen Ärztezeitung SÄZ vom 5. Mai 2010 die effektiven 
Kosten der komplementärmedizinischen Leistungen. Die Zahlen belegen, 
dass eine Wiederaufnahme der ärztlichen Komplementärmedizin in die 
Grundversicherung weder zu einer Mengenausweitung noch zu einem 
Kostenschub führen wird. Im Gegenteil sind Einsparungen zu erwarten: 
"Konsultationen bei Ärzten, die zusätzlich zur Schulmedizin 
Komplementärmedizin auf der Basis eines entsprechenden 
Fähigkeitsausweises einsetzen, dauern zwar deutlich länger als jene 
bei reinen Schulmedizinern. Dennoch sind die Kosten zu Lasten der 
obligatorischen Krankenpflegeversicherung pro Patient und Jahr nicht 
höher und diejenigen pro Arzt und Jahr um 29% tiefer."
Die fünf komplementärmedizinischen Ärztegesellschaften haben die 
zahlreichen wissenschaftlichen Studien, die seit 2005 publiziert 
wurden, zusammengefasst und kritisch bewertet. Per 30. April 2010 
haben sie beim BAG einen Antrag um Wiederaufnahme von 
Anthroposophischer Medizin, Klassischer Homöopathie, Neuraltherapie, 
Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) und Traditioneller Chinesischer 
Medizin (TCM) in die Grundversicherung gestellt. Üblicherweise werden
die Anträge der eidgenössischen Leistungskommission unterbreitet, die
zu Handen des Gesundheitsministers eine Empfehlung über die Aufnahme 
in die Grundversicherung abgibt. Aufgrund dieser Empfehlung trifft 
Bundesrat Didier Burkhalter seinen definitiven Entscheid. 
Problematisch ist, dass die Experten der Leistungskommission 
grossmehrheitlich über keine Erfahrung in der wissenschaftlichen 
Forschung oder der Praxis der Komplementärmedizin verfügen. Die UNION
komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen fordert deshalb vom 
Gesundheitsminister die Einsetzung eines unabhängigen 
Expertengremiums, das ihn in Fragen der Komplementärmedizin kompetent
beraten kann und Erfahrungen in Wissenschaft, Klinik und 
Alltagspraxis der Komplementärmedizin aufweist.
Zusätzliche Informationen finden Sie im Medienrohstoff auf 
www.unioncomed.ch

Kontakt:

Walter Stüdeli, Dachverband Komplementärmedizin
Mobile: +41/79/330'23'46
Tel.: +41/31/560'00'24
E-Mail: walter.stuedeli@dakomed.ch

Dr. med. Hansueli Albonico
Chefarzt Interdisziplinäre Komplementärmedizin Regionalspital
Emmental und Präsident der UNION schweizerischer
komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen,
Mobile: +41/79/595'79'48
Tel.: +41/34/402'14'19
E-Mail: hu.albonico@hotmail.com

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Weiterführende Informationen

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