Medienmitteilungpafl: Internationale Konferenz zur Umsetzung einer neuen Europaratskonvention zur Bekämpfung der Heilmittelkriminalität2010-05-03T12:19:38Vaduz (ots) - Vaduz, 3. Mai (pafl) - Vom 15. bis 16. April 2010 fand in Basel eine Konferenz zur Umsetzung einer künftigen Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Heilmittelkriminalität statt, an welcher auch Liechtenstein vertreten war. Mehr als 140 Vertreter und Vertreterinnen von Gesundheits-, Strafvollzugs- und Justizbehörden aus rund 40 Staaten diskutierten über die praktische Umsetzung des künftigen "MEDICRIME-Übereinkommens" und sprachen sich in der Konferenzerklärung für die notwendige politische Unterstützung aus. Die Konferenz wurde unter dem Schweizer Vorsitz im Ministerkomitee des Europarates vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic und dem Europarat organisiert. Die MEDICRIME-Konvention, welche voraussichtlich im Rahmen der Ministersession des Europarats am 11. Mai 2010 verabschiedet werden wird, ist das erste internationale Instrument zur strafrechtlichen Bekämpfung von Heilmittelfälschungen und ähnlichen Straftaten im Heilmittelbereich. Sie umfasst Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und schafft einen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien in entsprechenden Strafrechtsangelegenheiten. Staaten, die nicht dem Europarat angehören, können sich ebenfalls dem Abkommen anschliessen. Heilmittel im Sinn der Konvention sind Arzneimittel und Medizinprodukte wie auch Wirk- und Hilfsstoffe, die für die Herstellung dieser Produkte verwendet werden. Die substantiellen Strafrechtsbestimmungen der MEDICRIME-Konvention decken nicht nur die Heilmittelfälschungen selbst ab, sondern auch die Lieferung und den Handel dieser Produkte sowie die Fälschung von Dokumenten. Die illegale Herstellung und der illegale Handel mit Heilmitteln ist ebenfalls Bestandteil der Strafbestimmungen. Die Konvention sieht ausserdem Präventionsmassnahmen vor, wie beispielsweise die Einführung von Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen für Heilmittel und Massnahmen zur sicheren Verteilung. Darin eingeschlossen sind geeignete Rückverfolgbarkeitssysteme sowie Risiko-Management- und Präventionsstrategien, wie zum Beispiel Schulungen, Sensibilisierungskampagnen, Überwachung der Vertriebskanäle und Vereinbarungen mit Internet-Service-Providern. Laut Konvention wird zudem empfohlen, Massnahmen zum Schutz der Opfer, einschliesslich des Rechts auf Wiedergutmachung, zu ergreifen. Insbesondere betont wurde auf der Konferenz in Basel die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit für einen erfolgreichen Kampf gegen gefälschte Heilmittel. Kontakt: Amt für Gesundheit Permalink:
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