MedienmitteilungCOS Computer Systems AG Baden: Adhoc Stellungnahme: Nichtbestehen einer Angebotspflicht2010-06-08T07:00:00Baden (ots) - - Hinweis: Die komplette Stellungnahme kann kostenlos im pdf-Format unter http://presseportal.ch/de/pm/100019250 heruntergeladen werden - Der Verwaltungsrat der COS Computer Systems AG Baden nimmt auf Einladung der Übernahmekommission zum Antrag von Herrn Johannes Hubertus Jozef Maria Kelders ("Antragsteller") betreffend Nichtbestehen einer Angebotspflicht des Antragstellers gemäss Art. 32 BEHG, eventualiter betreffend Befreiung von der Angebotspflicht vom 21. Mai 2010 ("Gesuch") im Sinne von Art. 61 Abs. 3 lit. a UEV Stellung. Die Informationen entnehmen Sie der Medienmitteilung im Anhang. Kontakt: Kurt Früh Permalink:
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