Medienmitteilung

pafl: Bericht und Antrag zur Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie verabschiedet

2010-06-08T14:53:32

Vaduz (ots) -

Vaduz, 8. Juni 2010 (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 8. Juni 2010 den Bericht und Antrag betreffend die 
Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und 
Revisionsgesellschaften verabschiedet. Mit dieser Vorlage soll die so
genannte "Abschlussprüferrichtlinie" umgesetzt.
Im Zuge dieser Gesetzesrevision wurden die Prüfungspflichten 
zeitgemäss ausgestaltet. Justizministerin Aurelia Frick erklärte 
hierzu: "Da die Abschlussprüfung hohen Anforderungen unterliegt und 
für kleine Gesellschaften mitunter als unverhältnismässig erscheint, 
wird neu eine erleichterte Prüfung, eine so genannte "prüferische 
Durchsicht (Review)", nach schweizerischem Vorbild eingeführt."
Zudem werden die Anforderungen an die Wirtschaftsprüfer und die 
Abschlussprüfung an internationale Gepflogenheiten angeglichen. Durch
den entsprechend hohen Standard wird die Bedeutung der 
Rechnungslegung insgesamt gestärkt. Die Abschlussprüferrichtlinie 
definiert Pflichten in den Bereichen Zulassung, Weiterbildung, 
Standesregeln, Qualitätssicherung und Prüfungsdurchführung. Darüber 
hinaus gewährleistet sie eine bessere öffentliche Aufsicht über die 
Abschlussprüfer und fördert die diesbezügliche internationale 
Zusammenarbeit.

Kontakt:

Ressort Justiz
Ivana Ritter
T +423 236 60 85

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100605071


Weiterführende Informationen

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