Medienmitteilung

pafl: Liechtenstein nimmt bei der Reform des UNO-Menschenrechtsrats Vermittlerrolle ein

2010-06-08T16:15:37

Vaduz (ots) -

Vaduz, 8. Juni (pafl) - Frieden und Sicherheit,
Entwicklung und Menschenrechte sind die Grundpfeiler der UNO und 
bilden das gemeinsame Fundament des menschlichen Wohlergehens. Die 
Selbstverständlichkeit, mit der wir in Liechtenstein unsere 
Menschenrechte geschützt wissen, ist das Ergebnis einer langen 
gesellschaftspolitischen Entwicklung. Da Gesetze in erster Linie 
präventiv wirken, lässt der relativ hohe Standard im 
Menschenrechtsschutz in Liechtenstein oft vergessen, dass das 
Bewahren dieses Standards gleich wie dessen Weiterentwicklung 
ständigen Einsatz verlangt. Aus diesem Grund sind für Liechtenstein 
der Schutz und die Förderung der Menschenrechte eine aussenpolitische
Priorität.
Der universellen Gültigkeit der Menschenrechte entspricht in der 
Realität kein universeller Mechanismus, der diese Gültigkeit bindend 
durchzusetzen vermag. Weder die Empfehlungen der Vertragsorgane der 
UNO-Menschenrechtsübereinkommen noch die Resolutionen der 
UNO-Generalversammlung haben bindenden Charakter. Staaten, welche 
Menschenrechte missachten, müssen daher entweder durch öffentlichen 
und politischen Druck oder durch Überzeugungsarbeit zum Schutz der 
Menschenrechte bewogen werden. Diese beiden Pole legen das 
Handlungsspektrum des Menschenrechtsrates fest.
Der Menschenrechtsrat der UNO zählt 47 Mitglieder und wurde 2006 
als Unterorgan der Generalversammlung mit Sitz in Genf gegründet. Er 
hat die Aufgabe, die universelle Einhaltung der Menschenrechte und 
Grundfreiheiten zu fördern und einzufordern. Liechtenstein hat im 
Menschenrechtsrat Beobachterstatus und beteiligt sich aktiv an dessen
Arbeiten. Liechtenstein hatte schon an der Schaffung des Rates 
entscheidend mitgewirkt. Mit liechtensteinischer Unterstützung wurden
zum Beispiel neue Mechanismen zur Überprüfung der Umsetzung von 
internationalen Menschenrechtsstandards entwickelt. Um ein möglichst 
hohes Mass an Glaubwürdigkeit zu erreichen, dürfen diese Mechanismen 
nicht parteiisch oder selektiv sein. Kein Staat der Welt kann eine 
makellose Bilanz in der Umsetzung und Anwendung von 
Menschenrechtsstandards vorweisen. Deswegen werden seit 2008 alle 
Staaten periodisch einer Menschenrechtsüberprüfung durch den 
Menschenrechtsrat unterzogen. Es bleibt abzuwarten, ob dieses noch 
relativ junge Instrument zu einer anhaltenden Verbesserung der 
Menschenrechtslage in den verschiedenen Ländern führt. Liechtenstein 
hat bei seiner eigenen Überprüfung im Dezember 2008 wertvolle 
Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge erhalten, welche in die 
nationale Gesetzgebung einfliessen und die Menschenrechte in 
Liechtenstein stärken werden.
Aufgrund seines konsensualen Ansatzes ist der Menschenrechtsrat in
der Vergangenheit vermehrt in Kritik geraten. Es hat sich gezeigt, 
dass es dem Rat schwer fällt, auf prekäre Notlagen im 
Menschenrechtsbereich adäquat zu reagieren. Oft bilden sich 
politische Abstimmungsblöcke zwischen Industrie- und 
Entwicklungsländern, welche beispielsweise gezielte Kritik an Staaten
wie Sri Lanka oder der Demokratischen Republik Kongo verhindern. In 
der Endphase des srilankischen Bürgerkrieges im Frühjahr 2009 wurde 
zum Beispiel von zahlreichen gravierenden Menschenrechtsverletzungen 
gegenüber der Zivilbevölkerung berichtet. Die erschreckenden 
Meldungen aus dem Krisengebiet vermochten jedoch die Solidarität der 
Entwicklungsländer mit der srilankischen Regierung nicht 
aufzubrechen. So war es im Menschenrechtsrat nicht möglich, die 
Vorfälle klar zu verurteilen und eine unabhängige Untersuchung zu 
fordern. Der Vorwurf der Politisierung des Menschenrechtsrates ist 
also in gewissen Fällen berechtigt. Die Stellung des Rates in der 
öffentlichen Wahrnehmung hat in der Vergangenheit unter solchen 
Fällen gelitten. Dabei geht oft vergessen, dass der Rat bei der 
Weiterentwicklung von internationalen Menschenrechtsstandards seit 
seinem Bestehen wertvolle Arbeit geleistet hat.
Problematisch für die öffentliche Wahrnehmung des 
Menschenrechtsrates ist auch die Tatsache, dass zum Teil Staaten wie 
Kuba oder Libyen, welche systematisch grundlegende Menschenrechte 
verletzen, als Mitglieder gewählt werden. Dies widerspricht der 
Vorstellung der Staatengemeinschaft, dass für Ratsmitglieder die 
höchsten Massstäbe im Menschenrechtsschutz gelten sollen. Es ist 
jedoch ausserordentlich schwierig, objektive Mechanismen zu finden, 
welche die Wahl solcher Staaten verhindern, dabei aber gleichzeitig 
Staaten, welche sich ehrlich um eine Verbesserung ihrer 
Menschenrechtslage bemühen, den Zugang zum Rat nicht verunmöglichen. 
Grundsätzlich soll allen Staaten ein aktives Engagement für 
Menschenrechte durch die Mitgliedschaft im Rat ermöglicht werden. 
Seit Gründung des Rates hat sich aber ein ungesunder Trend zu 
Absprachen von Kandidaturen innerhalb der Regionalgruppen 
abgezeichnet. Immer öfter kommt es daher zu kampflosen 
Bestätigungswahlen durch die UNO-Generalversammlung, bei denen keine 
Auswahl an Kandidaten geboten wird. Bei Absprachen unter Kandidaten 
innerhalb von Regionalgruppen spielen Menschenrechtskriterien in der 
Regel kaum eine Rolle.
Vor diesem Hintergrund kommt der Überprüfung der Arbeit des 
Menschenrechtsrates, welche bis 2011 abgeschlossen sein soll, 
entscheidende Bedeutung zu. Liechtenstein spielt dabei eine zentrale 
Rolle. Botschafter Christian Wenaweser von der Ständigen Vertretung 
in New York wurde vom Präsidenten der Generalversammlung gebeten, mit
seinem marokkanischen Kollegen die Verhandlungen in New York zur 
Überprüfung der Stellung des Rates im UNO-System zu übernehmen. 
Unabhängig davon, ob zu gegebener Zeit der politische Wille der 
UNO-Mitglieder zu einer strukturellen Stärkung des Rates vorhanden 
sein wird, befindet sich Liechtenstein mit diesem wichtige Mandat 
erneut am Puls der neuesten Entwicklungen im Menschenrechtsbereich. 
Liechtensteins ohnehin starkes multilaterales Profil im Bereich der 
Menschenrechte wird dadurch weiter an Tiefe gewinnen.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Christine Lingg
T +423 236 60 65

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