Medienmitteilungpafl: Liechtenstein nimmt bei der Reform des UNO-Menschenrechtsrats Vermittlerrolle ein2010-06-08T16:15:37Vaduz (ots) - Vaduz, 8. Juni (pafl) - Frieden und Sicherheit, Entwicklung und Menschenrechte sind die Grundpfeiler der UNO und bilden das gemeinsame Fundament des menschlichen Wohlergehens. Die Selbstverständlichkeit, mit der wir in Liechtenstein unsere Menschenrechte geschützt wissen, ist das Ergebnis einer langen gesellschaftspolitischen Entwicklung. Da Gesetze in erster Linie präventiv wirken, lässt der relativ hohe Standard im Menschenrechtsschutz in Liechtenstein oft vergessen, dass das Bewahren dieses Standards gleich wie dessen Weiterentwicklung ständigen Einsatz verlangt. Aus diesem Grund sind für Liechtenstein der Schutz und die Förderung der Menschenrechte eine aussenpolitische Priorität. Der universellen Gültigkeit der Menschenrechte entspricht in der Realität kein universeller Mechanismus, der diese Gültigkeit bindend durchzusetzen vermag. Weder die Empfehlungen der Vertragsorgane der UNO-Menschenrechtsübereinkommen noch die Resolutionen der UNO-Generalversammlung haben bindenden Charakter. Staaten, welche Menschenrechte missachten, müssen daher entweder durch öffentlichen und politischen Druck oder durch Überzeugungsarbeit zum Schutz der Menschenrechte bewogen werden. Diese beiden Pole legen das Handlungsspektrum des Menschenrechtsrates fest. Der Menschenrechtsrat der UNO zählt 47 Mitglieder und wurde 2006 als Unterorgan der Generalversammlung mit Sitz in Genf gegründet. Er hat die Aufgabe, die universelle Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und einzufordern. Liechtenstein hat im Menschenrechtsrat Beobachterstatus und beteiligt sich aktiv an dessen Arbeiten. Liechtenstein hatte schon an der Schaffung des Rates entscheidend mitgewirkt. Mit liechtensteinischer Unterstützung wurden zum Beispiel neue Mechanismen zur Überprüfung der Umsetzung von internationalen Menschenrechtsstandards entwickelt. Um ein möglichst hohes Mass an Glaubwürdigkeit zu erreichen, dürfen diese Mechanismen nicht parteiisch oder selektiv sein. Kein Staat der Welt kann eine makellose Bilanz in der Umsetzung und Anwendung von Menschenrechtsstandards vorweisen. Deswegen werden seit 2008 alle Staaten periodisch einer Menschenrechtsüberprüfung durch den Menschenrechtsrat unterzogen. Es bleibt abzuwarten, ob dieses noch relativ junge Instrument zu einer anhaltenden Verbesserung der Menschenrechtslage in den verschiedenen Ländern führt. Liechtenstein hat bei seiner eigenen Überprüfung im Dezember 2008 wertvolle Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge erhalten, welche in die nationale Gesetzgebung einfliessen und die Menschenrechte in Liechtenstein stärken werden. Aufgrund seines konsensualen Ansatzes ist der Menschenrechtsrat in der Vergangenheit vermehrt in Kritik geraten. Es hat sich gezeigt, dass es dem Rat schwer fällt, auf prekäre Notlagen im Menschenrechtsbereich adäquat zu reagieren. Oft bilden sich politische Abstimmungsblöcke zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, welche beispielsweise gezielte Kritik an Staaten wie Sri Lanka oder der Demokratischen Republik Kongo verhindern. In der Endphase des srilankischen Bürgerkrieges im Frühjahr 2009 wurde zum Beispiel von zahlreichen gravierenden Menschenrechtsverletzungen gegenüber der Zivilbevölkerung berichtet. Die erschreckenden Meldungen aus dem Krisengebiet vermochten jedoch die Solidarität der Entwicklungsländer mit der srilankischen Regierung nicht aufzubrechen. So war es im Menschenrechtsrat nicht möglich, die Vorfälle klar zu verurteilen und eine unabhängige Untersuchung zu fordern. Der Vorwurf der Politisierung des Menschenrechtsrates ist also in gewissen Fällen berechtigt. Die Stellung des Rates in der öffentlichen Wahrnehmung hat in der Vergangenheit unter solchen Fällen gelitten. Dabei geht oft vergessen, dass der Rat bei der Weiterentwicklung von internationalen Menschenrechtsstandards seit seinem Bestehen wertvolle Arbeit geleistet hat. Problematisch für die öffentliche Wahrnehmung des Menschenrechtsrates ist auch die Tatsache, dass zum Teil Staaten wie Kuba oder Libyen, welche systematisch grundlegende Menschenrechte verletzen, als Mitglieder gewählt werden. Dies widerspricht der Vorstellung der Staatengemeinschaft, dass für Ratsmitglieder die höchsten Massstäbe im Menschenrechtsschutz gelten sollen. Es ist jedoch ausserordentlich schwierig, objektive Mechanismen zu finden, welche die Wahl solcher Staaten verhindern, dabei aber gleichzeitig Staaten, welche sich ehrlich um eine Verbesserung ihrer Menschenrechtslage bemühen, den Zugang zum Rat nicht verunmöglichen. Grundsätzlich soll allen Staaten ein aktives Engagement für Menschenrechte durch die Mitgliedschaft im Rat ermöglicht werden. Seit Gründung des Rates hat sich aber ein ungesunder Trend zu Absprachen von Kandidaturen innerhalb der Regionalgruppen abgezeichnet. Immer öfter kommt es daher zu kampflosen Bestätigungswahlen durch die UNO-Generalversammlung, bei denen keine Auswahl an Kandidaten geboten wird. Bei Absprachen unter Kandidaten innerhalb von Regionalgruppen spielen Menschenrechtskriterien in der Regel kaum eine Rolle. Vor diesem Hintergrund kommt der Überprüfung der Arbeit des Menschenrechtsrates, welche bis 2011 abgeschlossen sein soll, entscheidende Bedeutung zu. Liechtenstein spielt dabei eine zentrale Rolle. Botschafter Christian Wenaweser von der Ständigen Vertretung in New York wurde vom Präsidenten der Generalversammlung gebeten, mit seinem marokkanischen Kollegen die Verhandlungen in New York zur Überprüfung der Stellung des Rates im UNO-System zu übernehmen. Unabhängig davon, ob zu gegebener Zeit der politische Wille der UNO-Mitglieder zu einer strukturellen Stärkung des Rates vorhanden sein wird, befindet sich Liechtenstein mit diesem wichtige Mandat erneut am Puls der neuesten Entwicklungen im Menschenrechtsbereich. Liechtensteins ohnehin starkes multilaterales Profil im Bereich der Menschenrechte wird dadurch weiter an Tiefe gewinnen. Kontakt: Amt für Auswärtige Angelegenheiten Permalink:
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