Medienmitteilungpafl: Bericht und Antrag zur Schaffung eines Dienstleistungsgesetzes verabschiedet2010-06-09T09:39:35Vaduz (ots) - Vaduz, 8. Juni (pafl) - Die Regierung hat zuhanden des Landtags einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über die Erbringung von Dienstleistungen (Dienstleistungsgesetz) verabschiedet, mit dem die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG in Liechtenstein umgesetzt werden soll. Die Dienstleistungsrichtlinie baut zahlreiche Hürden in ganz Europa ab, weshalb mit ihrem Inkrafttreten auch liechtensteinische Dienstleister nahezu ungehindert am europäischen Dienstleistungsmarkt teilnehmen können. Ein wettbewerbsfähiger Dienstleistungsmarkt ist für die Förderung des Wirtschaftswachstums und die Schaffung von Arbeitsplätzen gerade in Liechtenstein entscheidend. Gegenwärtig hindert eine grosse Anzahl von Beschränkungen Dienstleistungserbringer, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), daran, über ihre Grenzen hinauszuwachsen und uneingeschränkt Nutzen aus dem Binnenmarkt zu ziehen. Das Dienstleistungsgesetz vereinfacht die Verwaltungsverfahren und baut Hindernisse für Dienstleistungen ab. So wird ein einheitlicher Ansprechpartner geschaffen, der dem Dienstleister Hilfestellung bei der Aufnahme und Ausübung seiner Dienstleistungstätigkeit bietet. Ausserdem muss künftig über einen Bewilligungsantrag innerhalb von sechs Wochen entschieden werden, was die kürzeste Frist im ganzen EWR darstellt und Ausdruck der schon jetzt sehr kurzen Bearbeitungsdauern ist. Weiters werden beschränkende Dienstleistungsanforderungen wie etwa bestehende Wohnsitzerfordernisse im Bankengesetz, Rechtsanwaltsgesetz, Treuhändergesetz, Patentanwaltsgesetz und Wirtschaftsprüfergesetz abgeschafft. "Liechtensteinische Unternehmen werden in besonderem Masse von den neuen Regelungen profitieren. Alle Erleichterungen und Vereinfachungen kommen auch ihnen zugute. So wird sich die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes noch weiter erhöhen", so Regierungschef Klaus Tschütscher. Das Dienstleistungsgesetz soll, unbeschadet spezifischer Rechtsvorschriften, den allgemeinen Rechtsrahmen für die Dienstleistungserbringung in Liechtenstein vorgeben, wie etwa Vorschriften in Bezug auf das Genehmigungsverfahren, die Rechte und Pflichten für Dienstleistungserbringer und -empfänger, die Aufgaben des einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Behörden sowie die Verwaltungszusammenarbeit. Kontakt: Ressort Präsidium Permalink:
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