Medienmitteilung

pafl: Bericht und Antrag zur Schaffung eines Dienstleistungsgesetzes verabschiedet

2010-06-09T09:39:35

Vaduz (ots) -

Vaduz, 8. Juni (pafl) - Die Regierung hat zuhanden
des Landtags einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes 
über die Erbringung von Dienstleistungen (Dienstleistungsgesetz) 
verabschiedet, mit dem die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG in 
Liechtenstein umgesetzt werden soll. Die Dienstleistungsrichtlinie 
baut zahlreiche Hürden in ganz Europa ab, weshalb mit ihrem 
Inkrafttreten auch liechtensteinische Dienstleister nahezu 
ungehindert am europäischen Dienstleistungsmarkt teilnehmen können.
Ein wettbewerbsfähiger Dienstleistungsmarkt ist für die Förderung 
des Wirtschaftswachstums und die Schaffung von Arbeitsplätzen gerade 
in Liechtenstein entscheidend. Gegenwärtig hindert eine grosse Anzahl
von Beschränkungen Dienstleistungserbringer, insbesondere kleine und 
mittlere Unternehmen (KMU), daran, über ihre Grenzen hinauszuwachsen 
und uneingeschränkt Nutzen aus dem Binnenmarkt zu ziehen.
Das Dienstleistungsgesetz vereinfacht die Verwaltungsverfahren und
baut Hindernisse für Dienstleistungen ab. So wird ein einheitlicher 
Ansprechpartner geschaffen, der dem Dienstleister Hilfestellung bei 
der Aufnahme und Ausübung seiner Dienstleistungstätigkeit bietet. 
Ausserdem muss künftig über einen Bewilligungsantrag innerhalb von 
sechs Wochen entschieden werden, was die kürzeste Frist im ganzen EWR
darstellt und Ausdruck der schon jetzt sehr kurzen Bearbeitungsdauern
ist. Weiters werden beschränkende Dienstleistungsanforderungen wie 
etwa bestehende Wohnsitzerfordernisse im Bankengesetz, 
Rechtsanwaltsgesetz, Treuhändergesetz, Patentanwaltsgesetz und 
Wirtschaftsprüfergesetz abgeschafft.
"Liechtensteinische Unternehmen werden in besonderem Masse von den
neuen Regelungen profitieren. Alle Erleichterungen und 
Vereinfachungen kommen auch ihnen zugute. So wird sich die 
Attraktivität des Wirtschaftsstandortes noch weiter erhöhen", so 
Regierungschef Klaus Tschütscher. Das Dienstleistungsgesetz soll, 
unbeschadet spezifischer Rechtsvorschriften, den allgemeinen 
Rechtsrahmen für die Dienstleistungserbringung in Liechtenstein 
vorgeben, wie etwa Vorschriften in Bezug auf das 
Genehmigungsverfahren, die Rechte und Pflichten für 
Dienstleistungserbringer und -empfänger, die Aufgaben des 
einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Behörden sowie die
Verwaltungszusammenarbeit.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Natalie Werner
T +423 236 64 43

Stabsstelle EWR
Manfred Walser
T +423 236 60 86

Permalink:


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