Medienmitteilung

pafl: Prämienverbilligung in der Krankenversicherung / Auswertung der Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2009

2010-06-16T10:12:27

Vaduz (ots) -

Vaduz, 16. Juni (pafl) - Das System der
Prämienverbilligung wird seit dem Jahr 2000 in Liechtenstein 
durchgeführt. Es schafft ein sozialpolitisches Korrektiv zur 
einkommensunabhängigen Kopf-Prämie in der obligatorischen 
Krankenpflegeversicherung (OKP).
Gemäss Art. 24b des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG) 
und Art. 92 der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung 
(KVV) fällt dem Amt für Gesundheit die Durchführung der 
Prämienverbilligung zu.
Im Jahr 2009 gingen 4'957 Anträge (Vorjahr 4'726; + 4,9 %) von 
Versicherten beim Amt für Gesundheit ein, was etwa 17 % der 
erwachsenen Wohnbevölkerung entspricht. Insgesamt konnten 4'262 
Anträge (86 %, Vorjahr 87,4 % - 1,4 %) positiv entschieden werden. 
Negative Entscheide mussten 695 (14 %, Vorjahr 12,6 % + 1,4 %) 
erlassen werden, wobei in 98,8 % der Fälle (687) die Ablehnung wegen 
Überschreitung der Erwerbsgrenzen zu erfolgen hatte.
Die für das Jahr 2009 ausgerichteten Leistungen des Landes für die
Prämienverbilligung betrugen CHF 5'770'204.15 (Vorjahr CHF 
5'421'665.60).
Weiter lässt sich aus den genannten Zahlen errechnen, dass im Jahr
2009 im Durchschnitt pro Bezüger CHF 1'353.85 (CHF 112.80 / Monat) an
Subventionen nach KVG ausgerichtet wurden. Dies ist im Vergleich zum 
Vorjahr CHF 41.40 mehr Prämienverbilligung pro Bezüger. Der Anstieg 
erklärt sich aufgrund der Erhöhung der Prämie in der obligatorischen 
Krankenpflegeversicherung und aufgrund des Umstandes, dass es mehr 
Bezüger über 65 Jahre als im Vorjahr waren, die einen 60- oder 
40-prozentigen Subventionssatz, also ohne Abzug des 
Arbeitgeberbeitrages, erhalten haben.
Der Abschlussbericht für das Jahr 2009 sowie der Tabellenanhang 
"Prämienverbilligung in der OKP 2000-2009" kann beim Amt für 
Gesundheit, Telefon 236 73 43, Internet www.ag.llv.li, bezogen 
werden.

Kontakt:

Amt für Gesundheit
Cornelia Konrad
T +423 236 73 43
cornelia.konrad@ag.llv.li

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100605506


Weiterführende Informationen

http://www.ikr.llv.li

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