Medienmitteilung

pafl: Verordnung über die Förderung der Alpwirtschaft erlassen

2010-06-17T10:48:40

Vaduz (ots) -

Vaduz, 17. Juni (pafl) - Die Regierung hat die
Verordnung über die Förderung der Alpwirtschaft genehmigt und 
erlassen. Die Verordnung basiert auf dem neuen Landwirtschaftsgesetz,
das in zwei Artikeln die grundsätzlichen Bestimmungen für 
Förderungsleistungen für die Bewirtschaftung von Alpen enthält.
Auf der Basis der Bestimmungen im Landwirtschaftsgesetz regelt die
Regierung mit der nun erlassenen Verordnung die 
Förderungsvoraussetzungen, die Bemessungsgrundlagen, die Höhe der 
Förderungsleistungen für die Bewirtschaftung von Alpen sowie das 
Verfahren für die Ausrichtung der Förderungsleistungen an die 
Eigentümer der Alpen. Die bisher geltende Rechtslage wurde in 
materiell-rechtlicher Hinsicht grösstenteils übernommen. Die 
vorgenommenen Änderungen betreffen vor allem die Festlegung des 
Besatzes auf den Alpen, die Höhe des Alpungskostenbeitrages, die 
Erfordernis eines Bewirtschaftungsplanes für jede Alp und die 
Zuständigkeit der Landesalpenkommission.

Kontakt:

Landwirtschaftsamt
Julius Ospelt, Leiter
T +423 236 66 00

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100605587


Weiterführende Informationen

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