Medienmitteilung

pafl: Vernehmlassung zum E-Geldgesetz

2010-07-06T14:13:32

Vaduz (ots) -

Vaduz, 6. Juli (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 6. Juli 2010 den Vernehmlassungsbericht betreffend das 
Gesetz über die E-Geldinstitute (E-Geldgesetz) sowie die damit 
verbundene Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes, des 
Bankengesetzes, des Gesetzes über die Vermittlerämter und des 
Gewerbegesetzes verabschiedet. Die Vernehmlassungsvorlage dient der 
Umsetzung der bereits in den EWR übernommenen Richtlinie 2009/110/EG 
in nationales Recht.
Die Richtlinie 2009/110/EG dient der Förderung eines echten 
Binnenmarktes für E-Geld Dienstleistungen, indem diese anderen 
Zahlungsdienstleistern im Hinblick auf die Aufnahme, Ausübung und 
Beaufsichtigung der Tätigkeit gleichgestellt werden. Damit werden 
gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen. Die Richtlinie gilt 
eingeschränkt nur für alle Zahlungsdienstleister, die E-Geld 
ausgeben. Das geltende E-Geldgesetz, welches noch an das Bankengesetz
angebunden war, wird infolge des Regimewechsels hin zu den 
Zahlungsdienstleistern und dem damit zusammenhängenden erweiterten 
Adressantenkreis total revidiert.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Internetseite (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen 
werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 13. August 2010.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Peter Beck
T +423 236 64 40

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100606679


Weiterführende Informationen

http://www.ikr.llv.li

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