Medienmitteilung

Mehrwertsteuer: SSO-Zahnärzte wehren sich gegen neue Steuer, die ihre Patienten zusätzlich mit 230 Millionen Franken pro Jahr belastet

2010-08-03T09:00:00

Bern (ots) -

Der vom Bundesrat verabschiedete Einheitssatz zur
Mehrwertsteuer (MWST) brächte eine erhebliche Mehrbelastung der 
Zahnarztpatienten von mindestens 230 Millionen Franken pro Jahr - und
eine weitere Verteuerung des Gesundheitswesens. Die Schweizerische 
Zahnärzte-Gesellschaft SSO lehnt die bundesrätliche Vorlage ab.
Der Bundesrat hat am vergangenen 24. Juni die Zusatzbotschaft zur 
Vereinfachung der Mehrwertsteuer (MWST) verabschiedet. Die heute 
geltenden drei Steuersätze sollen durch einen Einheitssatz von 6,2% 
ersetzt, die meisten Ausnahmen abgeschafft werden. Dafür werden die 
von der MWST bisher befreiten Bereiche Gesundheit, Bildung, Kultur 
und Sport neu mehrwertsteuerpflichtig.
Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO lehnt die 
vorgesehene neue Besteuerung des Gesundheitswesens kategorisch ab: 
Die Ausweitung der Mehrwertsteuer auf das Gesundheitswesen führt zu 
massiven Mehrkosten, die grundsätzlich vom Patienten zu bezahlen 
sind. Dies ohne jeden Mehrwert oder genügende Kompensation. Gemäss 
Schätzungen des Bundesrates müssten allein für zahnärztliche 
Leistungen neu jährlich 230 Millionen in die Bundeskasse abgeliefert 
werden. Diese durch nichts gerechtfertigte steuerliche 
Zusatzbelastung bedeutet einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den 
EU-Staaten: So kennen unsere Nachbarstaaten für den 
Gesundheitsbereich keine Mehrwertsteuer. Die absehbare Folge: 
Vermehrter Dentaltourismus und Einkommensverluste für Schweizer 
Zahnärzte, die bereits heute im Bereich KVG und UVG zu nicht 
kostendeckenden Tarifen arbeiten und unter hohem Konkurrenzdruck 
stehen.
Zusammen mit den kräftig steigenden Krankenkassenprämien führte 
diese neue Steuer zu einer nachhaltigen Mehrbelastung der Schweizer 
Haushalte.
Die ebenfalls beabsichtigte, erstmalige Unterstellung des Bereichs
Bildung und Forschung unter die Mehrwertsteuer würde auch die 
zahnmedizinischen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen verteuern. 
Eine Unterstellung dieser Kongresse unter die Mehrwertsteuer brächte 
eine Benachteiligung der schweizerischen gegenüber ausländischen 
Anbietern: Viele in der Schweiz etablierte Veranstaltungen würden 
künftig im Ausland stattfinden. Zum Schaden der Kantone und 
Gemeinden, für die die zahlreichen Kongresse mit internationaler 
Beteiligung einen touristischen Mehrwert darstellen. Für Schweizer 
Zahnärzte resultieren erhebliche Mehrkosten, die auf die Tarife 
überwälzt werden müssten. Dabei wird die staatlich auferlegte 
Fortbildungspflicht bereits heute durch immer neue Auflagen und 
Abgaben belastet.
Die Einführung der Mehrwertsteuer für Leistungen im 
Gesundheitswesen führt zu einer markanten Erhöhung der Belastungen 
der Patienten im Bereich der Gesundheitskosten und benachteiligt 
sowohl Patienten wie Leistungserbringer gegenüber Angehörigen aus 
EU-Staaten. Sie beeinträchtigt den Fort- und Weiterbildungsstandort 
Schweiz nachhaltig. Aus diesen Gründen lehnt die SSO eine 
Unterstellung des Gesundheitswesens unter die Mehrwertsteuer strikte 
ab.

Kontakt:

Marco Tackenberg
Presse- und Informationsdienst SSO
Tel.: +41/31/310'20'80

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100007849/100607889


Weiterführende Informationen

http://www.sso.ch

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