Medienmitteilung

Eidg. Abstimmung vom 26. September: Caritas sagt Nein zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes - Schleichender Abbau des Versicherungsschutzes

2010-08-24T09:19:20

Luzern (ots) -

Caritas Schweiz empfiehlt die Revision der
Arbeitslosenversicherung (ALV) zur Ablehnung. Die Änderungen führen 
zu einem Abbau des Versicherungsschutzes und stehen einer 
nachhaltigen Finanzierung der laufenden Ausgaben der ALV entgegen.
Die Revision der Arbeitslosenversicherung, über die aufgrund des 
Referendums am 26. September abgestimmt wird, ist ein weiteres 
Beispiel für den schleichenden Abbau des Versicherungsschutzes bei 
den Sozialversicherungen. Sie schränkt den Kreis der Versicherten 
ein, verkürzt Bezugsfristen und verschärft Auflagen. Insbesondere für
junge Erwerbslose wird der Versicherungsschutz abgebaut.
Mit diesen Massnahmen wird aus Sicht der Caritas die Balance 
zwischen dem zunehmend flexiblem Arbeitsmarkt und der sozialen 
Sicherheit in empfindlicher Weise gestört. Die durch die 
wirtschaftliche Globalisierung und den verschärften 
Standortwettbewerb erhöhten Risiken auf dem Arbeitsmarkt werden 
vermehrt den Einzelnen und ihren Familien aufgebürdet.
Trotz der Einsparungen wird die Revision keine nachhaltige 
Finanzierung der Ausgaben der Arbeitslosenversicherung bringen. 
Weitere Abbauschritte sind dadurch geradezu vorgeplant. Aus Sicht der
Caritas kann die die Arbeitslosenversicherung nur mit einer Erhöhung 
der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, die insbesondere höhere 
Einkommen stärker in die Verantwortung ziehen, saniert werden.

Kontakt:

Regula Heggli
Fachstelle Sozialpolitik
Tel.: +41/41/419'23'37
E-Mail: rheggli@caritas.ch

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000088/100609022


Weiterführende Informationen

http://www.caritas.ch

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