Medienmitteilung

pafl: Stellungnahme zur Übernahme der Gewerbe-Richtlinie verabschiedet

2010-08-26T08:36:10

Vaduz (ots) -

Vaduz, 26. August (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 24. August 2010 eine Stellungnahme zur Übernahme 
der EG-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen 
sowie Erleichterungen für Gewerbetreibende zuhanden des Landtags 
verabschiedet. Die Richtlinie soll durch eine Revision des 
Gewerbegesetzes in nationales Recht übernommen werden. Im Juni hatte 
der Landtag die Gesetzesvorlage (sogenanntes Gewerbepaket 2010) in 
erster Lesung beraten und dabei verschiedene Fragen aufgeworfen, 
welche die Regierung in der vorliegenden Stellungnahme beantwortet.
Das Gewerbepaket 2010 wurde vom Landtag einhellig befürwortet. 
Begrüsst wurde vor allem die Einführung eines Betriebsleiters, da 
dies künftig die Unternehmensnachfolge erleichtere. Fragen wurden 
unter anderem zur Bewilligungspflicht von Vereinen, die 
(gast)gewerblich tätig sind und zur Legaldefinition von 
Industriebetrieben aufgeworfen.
Die Regierung hält in ihrer Stellungnahme fest, dass Vereine dann 
bewilligungspflichtig sind, wenn z.B. ihre gastgewerbliche Tätigkeit 
über die übliche Vereinstätigkeit hinausgeht, wie durch das Führen 
eines Stadionrestaurants, in dem Personen auch ausserhalb des 
Spielbetriebs bewirtet werden.
Die Kriterien für die Legaldefinition von Industriebetrieben 
wurden von der Regierung nochmals eingehend geprüft. Die 
Gesetzesvorlage enthält - als einfach zu handhabende Definition - das
Kriterium der Mitarbeiter-Anzahl und das Kriterium der Vielzahl von 
Maschinen und Einrichtungen. Nach Ansicht der Regierung kann die 
Legaldefinition nicht, wie vom Landtag angeregt, nur auf ein 
einzelnes Kriterium wie z.B. die Mitarbeiter-Anzahl abgestützt 
werden. Beispielsweise kann ein Hotelbetrieb mit der entsprechenden 
Mitarbeiter-Anzahl nicht als Industriebetrieb qualifiziert werden; 
für die Definition eines Industriebetriebes ist eine 
Gesamtbetrachtung erforderlich.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Martin Frick
T +423 236 60 09

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100609187


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