Medienmitteilung

pafl: Verordnung zum Steueramtshilfegesetz-UK erlassen

2010-09-02T10:03:35

Vaduz (ots) -

Vaduz, 2. September (pafl) - Die zwischen
Liechtenstein und dem Vereinigten Königreich abgeschlossenen 
Steuervereinbarungen sehen vor, dass Liechtenstein ein Jahr nach 
Unterzeichnung der Vereinbarungen ein besonderes Amtshilfe- und 
Compliance-Programm mit einem Mitteilungs-, Bestätigungs-, Prüfungs- 
und Kontrollverfahren einführt.
Das am 1. September 2010 in Kraft getretene Gesetz über die 
Amtshilfe in Steuersachen mit dem Vereinigten Königreich sieht eine 
Reihe von diesbezüglichen Verpflichtungen für die liechtensteinischen
Finanzintermediäre vor, die durch eine Verordnung weiter ausgeführt 
werden. Geregelt werden die bei der Identifikation mutmasslich 
steuerpflichtiger britischer Kunden zu wahrenden Fristen. Die 
Verordnung definiert, unter welchen Voraussetzungen ein 
Finanzintermediär eine Kundenbeziehung als erheblich im Sinne des 
Gesetzes betrachten kann. Sie legt fest, mit welchen Dokumenten und 
Erklärungen anstelle der Registrierungs- und Offenlegungsbestätigung 
der britischen Steuerbehörde HMRC das Fehlen einer Steuerpflicht oder
das Erfüllen einer solchen belegt werden kann und sieht vor, dass die
Regierung für eine einfache und praktikable Abwicklung des Verfahrens
Musterformulare zur Verfügung stellen kann. Wesentlich sind im 
Weiteren die Bestimmungen über den Prüfungsausschuss, dessen 
Zusammensetzung, Beschlussfassung, Protokollierung und 
Vertraulichkeit festgelegt wird. Geregelt wird auch, wer als Prüfer 
im Kontrollverfahren eingesetzt werden darf, wobei besonderer Wert 
auf die Unabhängigkeit des Prüfers gelegt wird. Ein Verstoss gegen 
die Identifizierungspflicht wird mit der gesetzlich vorgesehenen 
Strafe belegt.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Kaja Gey
T +423 236 60 55

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100609628


Weiterführende Informationen

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