Medienmitteilung

pafl: Neues E-Government-Gesetz

2010-10-22T08:41:17

Vaduz (ots) -

Vaduz, 22. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 19. Oktober 2010 den Vernehmlassungsbericht zur 
Schaffung eines Gesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr mit
Behörden verabschiedet.
Weltweit eines der fortschrittlichsten E-Government-Gesetze
Mit der Schaffung des E-Government-Gesetzes wird die gesetzliche 
Grundlage für die elektronische Verwaltung in Liechtenstein gelegt. 
"Dadurch schaffen wir erstklassige Rahmenbedingungen für einen 
modernen Staat sowie einen attraktiven und innovativen 
Wirtschaftsstandort. Liechtenstein erhält damit weltweit eines der 
fortschrittlichsten E-Government-Gesetze", betonte Regierungschef 
Klaus Tschütscher. Die bisherigen Erfahrungen anderer europäischer 
Staaten im Bereich E-Government wurden bei der Ausarbeitung des 
E-Government-Gesetzes berücksichtigt. Damit ist gewährleistet, dass 
die Konzeption des Gesetzes dem letzten Stand der 
E-Government-Forschung und -Praxis entspricht.
Elektronischer Geschäftsverkehr für alle Dienstleistungen
Das neue E-Government-Gesetz fördert insbesondere den 
rechtsverbindlichen elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden 
sowie das elektronische Verwaltungshandeln. "Das E-Government-Gesetz 
ermöglicht es den Behörden, alle Arten von Dienstleistungen 
elektronisch anzubieten - von einfachen Services bis zur Abwicklung 
ganzer Verwaltungsverfahren", so Regierungschef Klaus Tschütscher.
Eindeutige elektronische Identifikation
Einen zentralen Punkt der gegenständlichen Vorlage bildet die 
Schaffung des "elektronischen Identitätsausweises" (eIDA) und die 
damit verbundene Möglichkeit der eindeutigen elektronischen 
Identifikation von Personen. Diese Funktion stellt eine zwingende 
Voraussetzung für diverse E-Government-Dienstleistungen dar. Gerade 
im Fall sensibler E-Government-Anwendungen steht die eindeutige 
Identifikation der Person durch die Behörde im Vordergrund.
Aktueller Stand der Technik
Ein weiterer wesentlicher Punkt der gegenständlichen Vorlage ist 
die elektronische Zustellung. "Den Bürgern und Unternehmen soll ein 
modernes, auf dem aktuellen Stand der Technik befindliches und 
einfach zu bedienendes System angeboten werden. Damit werden klare 
Erleichterungen im Alltag  geschaffen", erläuterte Regierungschef 
Klaus Tschütscher.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Andreas Fuchs
T +423 236 74 24

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