Medienmitteilung

pafl: Regierung verabschiedet den Bericht und Antrag zur Abänderung des Finalitätsgesetzes und des Sachenrechts

2010-11-02T13:03:35

Vaduz (ots) -

Vaduz, 2. November (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 2. November 2010 den Bericht und Antrag betreffend 
die Abänderung des Gesetzes über die Wirksamkeit von Abrechnungen in 
Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen 
(Finalitätsgesetz) und des Sachenrechts zuhanden des Landtags 
verabschiedet. Die Teilrevision der Gesetze ist aufgrund der 
Umsetzungspflicht von Richtlinien des Europäischen Parlaments und des
Rates über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie 
Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und über 
Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene System- und 
Kreditforderungen notwendig.
Mit der Teilrevision der Gesetze sollen im aktuellen Rechtsrahmen 
geortete Defizite beseitigt und die Regelungen den wirtschaftlichen 
Gegebenheiten sowie den technologischen Entwicklungen angepasst 
werden. Einerseits wird damit der steigenden Interoperabilität 
zwischen den Systemen Rechnung getragen, andererseits wird der Pool 
der verfüg- oder verwendbaren Sicherheiten um die Kreditforderungen 
erweitert, um die Wettbewerbsfähigkeit unter den Kreditgebern zu 
fördern und so die Kreditverfügbarkeit für Konsumenten zu verbessern.
Insgesamt soll auch eine Vereinfachung und Effizienzsteigerung bei 
der Verwendung von Finanzsicherheiten erreicht werden. Das 
Inkrafttreten der neuen Regelungen ist für 1. Juli 2011 vorgesehen.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Peter Beck
T +423 236 64 40

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100613267


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