Medienmitteilung

pafl: E-Geldgesetz wird revidiert

2010-11-17T09:55:07

Vaduz (ots) -

Vaduz, 17. November (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 16. November 2010 den Bericht und Antrag betreffend
die Totalrevision des Gesetzes über die Tätigkeit von 
E-Geld-Instituten, welches künftig die Kurzbezeichnung E-Geldgesetz 
erhalten soll, und die Abänderungen des Sorgfaltspflichtgesetzes, des
Bankengesetzes, des Gesetzes über die Vermittlerämter, des 
Finanzmarktaufsichtsgesetzes, des Zahlungsdienstegesetzes sowie des 
Gewerbegesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet.
Die Totalrevision ist aufgrund der Umsetzungspflicht der 
EU-Richtlinie über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der 
Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung zweier Richtlinien und 
zur Aufhebung einer Richtlinie notwendig. "Die auffälligste Änderung 
ergibt sich vor allem durch einen Regimewechsel der neuen 
E-Geld-Richtlinie. Dieser Regimewechsel geschieht dadurch, dass - im 
Gegensatz zum geltenden E-Geldgesetz - das neue Gesetz nicht mehr an 
das Bankengesetz, sondern an das Zahlungsdienstegesetz angebunden 
sein muss", erläutert Regierungschef Klaus Tschütscher die 
Totalrevision.
Entsprechend den Regelungen stellt die Ausgabe von E-Geld als 
solche keine Entgegennahme von Einlagen im Sinne des Bankengesetzes 
dar, und ist es E-Geld-Instituten nicht gestattet, Kredite aus 
Geldern zu gewähren, die sie für die Durchführung von 
E-Geld-Transaktionen entgegennehmen oder halten. E-Geld dient 
vielmehr als elektronischer Ersatz für Münzen und Banknoten, der für 
Zahlungen - gewöhnlich kleinerer Beträge - und nicht zu Sparzwecken 
verwendet wird. Derartige Transaktionen gehören in der Regel auch und
verstärkt zum Tätigkeitsbereich von Zahlungsdienstleistern. Ausserdem
werden auch die Aufsichtsregeln jenen des Zahlungsdienstegesetzes 
angepasst.
"Mit der Totalrevision erreicht die Regierung einerseits eine 
grössere Rechtssicherheit und Anwenderfreundlichkeit des Gesetzes, 
andererseits ergibt sich eine Verbesserung der Wettbewerbfähigkeit 
unter den E-Geld-Instituten", so Regierungschef Klaus Tschütscher 
abschliessend.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Kornelia Vallaster
T +423 236 76 99

Permalink:


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