Medienmitteilung

pafl: Beratungen im Zusammenhang mit dem Betreuungs- und Pflegegeld für häusliche Betreuung

2010-12-22T15:45:27

Vaduz (ots) -

Vaduz, 22. Dezember (pafl) - Zwischen dem Ressort
Soziales und dem Leiter der Informations- und Beratungsstelle Alter 
(IBA), Franz-Josef Jehle, fanden Beratungen im Zusammenhang mit dem 
Betreuungs- und Pflegegeld für häusliche Betreuung statt.
Am 1. Januar 2010 wurde das Betreuungs- und Pflegegeld für 
häusliche Betreuung eingeführt. Derzeit nehmen rund 255 Personen 
diese Leistung in Anspruch. Das Betreuungs- und Pflegegeld für 
häusliche Betreuung soll den betroffenen Menschen eine echte 
Alternative zur stationären Lösung geben.
Die Fachstelle für häusliche Betreuung- und Pflege erarbeitet 
zusammen mit dem zuständigen Arzt und unter Miteinbezug der vor Ort 
Betreuenden für jeden Einzelfall ein individuelles Betreuungs- und 
Pflegekonzept. Dabei werden der jeweilige Grad der Betreuungs- und 
Pflegebedürftigkeit festgelegt und die sogenannte Leistungsstufe 
definiert. Diese kann von einem minimalen Tagessatz von 10 Franken 
bis zur Maximalleistung von 180 Franken pro Tag variieren. 
Ausgerichtet wird das Betreuungs- und Pflegegeld als Vorschuss 
schliesslich auf der Grundlage der durch die Fachstelle erfolgten 
Empfehlung von der AHV-IV-Verwaltung. Die Fachstelle wiederum wird im
Sinne einer Qualitätskontrolle nachprüfen, ob die Betreuung und 
Pflege vor Ort in einem angemessenen Rahmen stattfindet und ob und 
inwieweit das Betreuungs- und Pflegegeld auch bestimmungsgemäss 
verwendet wurde.
Grundsätzlich kommt das Betreuungs- und Pflegegeld allen 
betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen mit regulärem Wohnsitz in 
Liechtenstein, unabhängig vom Alter, zu. Dabei besteht der Anspruch 
bereits ab einer leichten Hilflosigkeit und wird zusätzlich zur 
Hilflosenentschädigung ausgerichtet.
Personen mit Anspruch auf Leistungen richten ihre Anmeldung direkt
an die AHV-IV-FAK-Anstalten. Ab Januar 2011 bietet die Informations- 
und Beratungsstelle Alter (IBA), Franz-Josef Jehle, Beratungen zu 
Fragen im Zusammenhang mit dem Betreuungs- und Pflegegeld an.
Die zuständigen Institutionen sind wie folgt erreichbar:
AHV-IV-FAK-Anstalten, Gerberweg 2, 9490 Vaduz, Telefon +423 238 16
16
Fachstelle für häusliche Betreuung und Pflege, Poststrasse 15, 
9494 Schaan, Telefon +423 233 48 48
Informations- und Beratungsstelle Alter (IBA), Poststrasse 15, 
9494 Schaan, Telefon +423 230 48 01

Kontakt:

Ressort Soziales
Cornelia Marxer
T +423 236 61 79

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100616565


Weiterführende Informationen

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