Medienmitteilung

HEV Schweiz: Das Bausparen ist einen Schritt weiter

2011-01-25T18:47:25

Zürich (ots) -

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des
Ständerates (WAK-S) hat den Gegenvorschlagentwurf zu den 
Bausparinitiativen mit 6 zu 3 Stimmen verabschiedet. Sie beantragt 
aber ihrem Rat mit 10 zu 1 Stimme, die Volksinitiative des HEV 
Schweiz "Eigene vier Wände dank Bausparen" abzulehnen. Der HEV 
Schweiz begrüsst den Gegenvorschlag, der die Kernanliegen der 
HEV-Initiative aufnimmt.
Die WAK-S anerkennt das Bausparen als geeignetes Mittel, um dem 
Mittelstand den Wohneigentumserwerb zu erleichtern. Nach der 
Vernehmlassung des Gegenvorschlagentwurfes hat die WAK-S am 24. 
Januar 2011 einen Gegenvorschlag verabschiedet, der den Hauptanliegen
der  HEV-Initiative Rechnung trägt. Das ist besonders erfreulich, 
denn in der Vergangenheit scheiterte das Bausparen jeweils am 
Ständerat, während der Nationalrat dem Anliegen stets positiv 
gegenüberstand.
Kernanliegen der HEV-Initiative aufgenommen
Mit dem verabschiedeten Modell soll jungen Mieterinnen und Mietern 
mit mittlerem Einkommen ermöglicht werden, während maximal zehn 
Jahren jährlich 10'000 Franken (verheiratete 20'000 Franken) vom 
steuerbaren Einkommen abzuziehen. Der Gegenvorschlag (wie auch die 
HEV-Initiative) sieht aus steuerharmonisierungsrechtlichen Gründen 
die obligatorische Einführung des Bausparens für Bund und Kantone 
vor. Im Gegensatz zur HEV-Initiative sieht der Gegenvorschlag vor, 
dass die Zinsen auf den Bauspareinlagen und die Bauspareeinlagen als 
Vermögen besteuert werden. Sodann sieht der Gegenvorschlag im 
Unterschied zur HEV-Initiative vor, dass innert spätestens fünf 
Jahren nach Ablauf der maximalen Bauspardauer der Erwerb von 
selbstgenutztem Wohneigentum erfolgen muss, damit die Besteuerung 
aufgeschoben wird. Die Steuer wird nacherhoben, wenn innert fünf 
Jahren nach Erwerb der Liegenschaft deren Nutzung auf Dauer geändert 
oder das Eigentum an Dritte abgetreten wird. Auch im Todesfall und 
bei einem Wegzug ins Ausland erfolgt eine Nachbesteuerung.
Der Gesetzesvorschlag der Ständeratskommission nimmt daher die 
zentralen Anliegen der HEV-Initiative zum Bausparen auf und 
beschränkt sich als "Bausparen-light" auf das Wesentliche.
Bausparen flott unterwegs
Nachdem nun der Gegenvorschlag verabschiedet ist, wird er in der 
Frühjahrssession 2011 vom Ständerat beraten werden.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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